„Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet“. Für dieses und andere Erkrankungsbilder gibt es ab Januar einen neuen Code.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat drei zusätzliche Kodes für SARS-CoV-2 eingeführt. Damit können unter anderem nun auch Erkrankungen abgebildet werden, die im Zusammenhang mit einer überstandenen Coronavirus-Krankheit stehen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach den Vorgaben der WHO die ICD-10-GM angepasst und dafür neue Schlüsselnummern unter U08 bis U10 aufgenommen: U08.9 für COVID-19 in der Eigenanamnese, U09.9! für Post-COVID-19-Zustand und U10.9 für multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19.
Die neuen Kodes stehen ab 1. Januar im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung und sind nach Paragraf 295 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung anzuwenden.
Hier die neuen Codes für Post-COVID-19-Zustände
Screeshot Doccheck © KBV
Weitere Infos zum richtigen Kodieren bei Post-COVID-19-Zuständen findet ihr hier.
Zum Schema der KBV Wie man SARS-CoV-2 richtig kodiert, geht es hier.
Bildquelle: Anas Alshanti, unsplash