Seit dieser Woche ist es wieder umfassender möglich, die telefonische Betreuung von Corona-Angelegenheiten zu berechnen. Aufgrund steigender Infektionszahlen wurde die Sonderregelung reaktiviert.
Praxisinformation zur Abrechnung von Telefon-Konsultationen, zu finden hier
Wie viele Minuten Ärzten pro Patient im Quartal aufwenden können und wie jeweils abgerechnet wird, hängt von der Fachgruppe ab.
Sie sind in vier Kategorien aufgeteilt, dabei handelt es sich um dieselben Kontingente wie im zweiten Quartal 2020, als die Sonderregelung bereits zwischenzeitlich galt. Die Details zur Abrechnung in den unterschiedlichen Fachgruppen sind hier ab Seite 2 nachzulesen.
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