Bei der Betreuung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom beraten Ärzte oft unterschiedlich. Eine Arbeit des IQWiG soll Medizinern und Betroffenen nun dabei helfen, sich für oder gegen eine Amputation zu entscheiden.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Entscheidungshilfe zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom erstellt. Diese soll im Rahmen des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens Betroffene dabei unterstützen, sich gemeinsam mit Ärzten für oder gegen bestimmte Behandlungsoptionen zu entscheiden. Ziel ist es vor allem, Amputationen zu vermeiden.
In Deutschland gibt es aktuell mehr als 7 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus. Etwa 20–30 von 100 Menschen mit Diabetes entwickeln im Laufe ihres Lebens ein diabetisches Fußsyndrom. Jährlich kommt es deswegen in Krankenhäusern zu etwa 25.000 Amputationen. Hinzu kommen ambulante Amputationen, deren genaue Zahl nicht bekannt ist.
Je nachdem, ob einzelne Zehen oder ein ganzer Fuß amputiert wird, hat der Eingriff weitreichende Folgen für Alltag und Lebensqualität. Auch bei länger bestehenden Wunden ist eine nicht operative Behandlung oft noch eine Alternative zur Amputation.
Ein diabetisches Fußsyndrom entsteht durch eine offene Wunde, die sich nicht von allein wieder schließt. Da die Füße bei Menschen mit Diabetes aufgrund von Nervenschäden unempfindlicher für Schmerzen und Druck sein können, wird eine chronische Wunde oft erst spät bemerkt. Deshalb ist es wichtig, gut auf die Füße zu achten und sie regelmäßig ärztlich kontrollieren zu lassen.
Die Behandlung einer chronischen Wunde erfordert viel Geduld, kann aber selbst dann erfolgreich sein, wenn die Wunde schon mehrere Monate besteht. Besonders wichtig ist, die Wunde von Druck zu entlasten. Bei größeren Wunden beraten Ärzte sehr unterschiedlich. Manche raten schneller zu einer Amputation von Zehen oder des ganzen Fußes, andere sind zurückhaltender.
Die jetzt vorgelegte Entscheidungshilfe des IQWiG soll Patienten in dieser Situation unterstützen. Sie beschreibt die verschiedenen Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich eine drohende Amputation doch noch vermeiden lässt, z. B. durch einen Eingriff zur Verbesserung der Durchblutung.
„Auch wenn eine Amputation kaum noch vermeidbar erscheint, lohnt es sich, noch mal mit Spezialisten zu sprechen“, betont Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG. „Oft gibt es zumindest die Möglichkeit, durch eine nicht operative Behandlung eine Amputation des ganzen Fußes zu vermeiden.“
Die Entscheidungshilfe ist ein Baustein des seit 2019 gesetzlich festgelegten Zweitmeinungsverfahrens. Das bedeutet: Ein Arzt, der einen planbaren Eingriff empfiehlt, muss Patienten auf das Recht hinweisen, diese Behandlungsentscheidung noch einmal kostenfrei mit Spezialisten einer anderen Praxis oder Klinik besprechen zu können.
Für welche Eingriffe das Verfahren gilt, entscheidet der G-BA. „Auch wenn die ‚zweite Meinung’ hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten Meinung’ zu berücksichtigen“, betont Koch.
Zur ganzen Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geht es hier. Die Entscheidungshilfe findet ihr hier und verlinkt im Text.
Bildquelle: How-Soon Ngu, Unsplash