Wenn es nach der Freien Apothekerschaft geht, dann ist das „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz“ eher ein Schwächungsgesetz.
Am 29. Oktober will der Bundestag das Apotheken-Stärkungsgesetz verabschieden. Ob es tatsächlich dazu beiträgt, die Apotheke vor Ort zu stärken, stellen Kritiker in Frage. Entweder müsse das „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz“ VOASG in wesentlichen Teilen deutlich zu Gunsten der Apotheken vor Ort geändert werden, oder der aktuelle Gesetzgebungsprozess müsse gestoppt und neu begonnen werden. So sieht es die Freie Apothekerschaft.
Ihrer Ansicht nach besonders problematisch: eRezept sowie Telemedizin- und Rezeptmakel-Plattformen, wo sich „der Arzneimittel-Konsument ein rezeptpflichtiges Arzneimittel einfach zur Lieferung per Versand aussuchen kann, um sich dann anschließend lediglich mit dem Ausfüllen eines Fragebogens das benötigte Rezept beim Plattform-Arzt zu bestellen“. Dadurch seien Apotheken bedroht, aber auch niedergelassene Hausärzte.
Ein weiterer Punkt: Private Krankenvericherungen werden von der Festpreisregelung fortan ausgeklammert. „Das verschreibungspflichtige Arzneimittel wird somit von den Mitgliedern des deutschen Bundestages zur Handelsware degradiert“, lautet der Vorwurf.
Die Befürchtung: Die Freigabe der Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und das damit einhergehende „Aus für die meisten inländischen Vor-Ort-Apotheken.“ Weil das VOASG von ihr mitgetragen werde, richtet sich die Kritik auch gegen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Die Stellungnahme könnt ihr hier im Detail nachlesen.
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