Auch Vertragsärzte können seit kurzem Testungen auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen veranlassen. Zur besseren Übersicht hier ein Infoblatt der KBV.
Vor einigen Tagen hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Infoblatt zum Testen asymptomatischer Personen verschickt. Mittlerweile erfolgte eine Korrektur durch das Bundesgesundheitsministerium. Reiserückkehrer aus Risikogebieten können wieder in der Arztpraxis getestet werden und nicht ausschließlich auf Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Infoblatt „Coronatests bei asymptomatischen Personen“
Im KBV-Bericht heißt es:
„Asymptomatische Personen können sich innerhalb von zehn Tagen nach Einreise testen lassen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Es reicht aus, wenn die Person dem Arzt mitteilt, in einem Risikoland gewesen zu sein und dazu beispielsweise den Boardingpass oder die Hotelrechnung vorlegt.
Anders verhält es sich, wenn sich Personen testen lassen wollen, die sich in einem Risikogebiet in Deutschland aufhalten oder in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten haben. Diese Tests muss der Öffentliche Gesundheitsdienst veranlassen.“
Dementsprechend wurde nun auch die Praxisinformation der KBV überarbeitet, zu finden hier.
Bildquelle: JC Gellidon, unsplash