Apotheken dürfen während der Corona-Pandemie im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker hat hierzu Äquivalenztabellen für verschiedene Wirkstoffklassen erstellt.
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