Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind ab kommendem Montag wegen steigender COVID-19-Infektionszahlen wieder bundesweit möglich. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag. Die Regelung soll zunächst bis zum 31.12. gelten.
Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung könne telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die komplette Pressemitteilung des G-BA findet ihr hier.
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