Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete gestern 6.638 Neuinfektionen mit steigender Tendenz.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte eher Pessmismus und Kontrollverlust eingestanden. „Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist“. Derzeit hinkten die Institutionen „dem Infektionsgeschehen hinterher“. Und weiter: „Wir haben heute Gesundheitsämter, die nicht mehr die volle Kontrolle haben“, sagte sie. „Es kann sein, dass wir in zehn Tagen sagen müssen, wir haben den Anstieg nicht so gestoppt, wie wir das wollten“.
Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel auf frischer Tat ertappt
Bedaure, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, wenn Sie sich mit den Ministerpräsidenten unserer 16 Bundesländer mitsamt Entourage von persönlichen Referenten, Begleitern, Sicherheitspersonal und Vortragenden in Ihrem Bundeskanzleramt treffen, verstoßen Sie gegen mehrere, von Ihnen avisierte und bestätigte Vorschriften zur Eindämmung von SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen.
- Private Feiern (analog zu 8-stündigen Konferenzen): Bei stark ansteigenden Corona-Zahlen sind private Feiern auf zehn Personen begrenzt... Gilt bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen z. B. in Berlin-Mitte.
- Öffentlichkeit: Wo die Infektionen in diesem Umfang steigen, sollen sich nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum oder z. B. bei Ihnen auf der Terrasse des Bundeskanzleramtes treffen dürfen. Kommt der Anstieg der Neuinfektionen nicht zum Stillstand, sollen sich nur noch fünf Personen oder fünf Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen dürfen.
- Sperrstunde: Wo die Zahl der Neuinfektionen in diesem Umfang steigt, soll künftig generell eine Sperrstunde ab 23 Uhr gelten.
- Maskenpflicht: Schon ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen wird die Pflicht ausgeweitet, eine Maske zu tragen. Sie gilt dann überall dort, wo Menschen länger und dichter zusammenkommen.
Und warum konnte Ihr wenig durchgreifender und kaum substanziell begründeter Minimalkonsens auf Grund ständig wechselnder wissenschaftlich-fachlicher Expertise nicht durch eine einfache Telefonkonferenz (TELCO) erreicht werden? Bei diesem mageren Ergebnis unter Ausklammerung des Beherbergungsverbots war doch gar keine persönliche Verhandlungsführung erforderlich.
Stattdessen "außer Spesen nichts gewesen"!