Ab jetzt gilt die neue Coronavirus-Testverordnung. Sie bringt einige Änderungen für Ärzte mit sich, vor allem beim Thema Antigen-Schnelltest.
Die Infektionszahlen steigen – es muss mehr getestet werden. Dazu gibt es eine neue Testverordnung, die gestern das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht hat. Anders als im Frühjahr gibt es nun nicht nur den PCR-Test, sondern auch Antigen-Schnellteste. Sie zeigen Ergebnisse in rund 15 Minuten an.
Schnellteste vor Ort, sogenannte Point-of-Care-Antigen-Teste (PoC-Antigen-Teste), werden erstmals zur Kassenleistung. Das kann etwa in einer Notaufnahme oder bei unklarer Unterscheidung zwischen Influenza und SARS-CoV-2 wichtig sein.
Ärzte erhalten alle Sachkosten erstattet, maximal jedoch 7,00 Euro. Für das Gespräch, die Entnahme von Körpermaterial, die Übermittlung von Ergebnissen und die Ausstellung eines Attests bekommen sie pro Test 15,00 Euro. Achtung: Positive Antigen-Tests müssen immer durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Wie die Teste genau abgerechnet werden können, dazu wollten wir uns auf der KBV-Seite informieren. Leider waren die Angaben zu Testen bei Redaktionsschluss noch nicht aktualisiert. (Laut Verordnung bleibt der KBV bis 12. November Zeit, neue Informationen zur Abrechnung bereitzustellen.)
Doch was ändert sich noch mit der neuen Verordnung?
Getestet werden wie gehabt Patienten mit Beschwerden, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten. Aber auch Personen, die in den letzten Tagen Kontakt zu Infizierten hatten, dürfen untersucht werden. Dazu zählen Menschen, die
Kommt es in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Reha-Einrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen zu Krankheitsausbrüchen, dürfen sich alle Bewohner und alle Angestellten testen lassen – unabhängig davon, ob sie Symptome haben.
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Laut KBV gelten seit dem 1. Oktober bei Personen mit COVID-19-Syptomen für Abstriche die GOP 02402 (8 Euro) und GOP 02403 (7 Euro) für den Zuschlag, wenn in dem Quartal keine Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird.
Die Kennziffer 88240 für die Vergütung von Corona-Leistungen bzw. die Kennziffer 32006 für Laborkosten (ohne Belastung des Laborbudgets) ist von Bedeutung.
Zeigt die Corona-App Risikokontakte, kommen seit dem 1. Oktober ebenfalls die GOP 02402 (8 Euro; Zusatznutznummer 02402A) und GOP 02403 (7 Euro) für den Zuschlag, wenn in dem Quartal keine Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird, zum Einsatz. Auch hier greift die Kennziffer 32006 für Laborkosten.
Die Untersuchung von Abstrichen mittels PCR-Test oder Antigentest rechnen Labors selbst ab. Formulare für die Beauftragung sind bei der regionalen KV verfügbar. Anzukreuzen ist „diagnostische Abklärung (GOP 32816)“ oder „Testung nach Meldung ‚erhöhtes Risiko‘ durch Corona-Warn-App (GOP 32811)“.
Patienten, die aus Risikogebieten einreisen, nennt die neue Testverordnung explizit nicht. Es ist aufgrund der nationalen Teststrategie aber zu erwarten, dass sie ebenfalls Anspruch auf PCR- und /oder Antigen-Teste haben. Laut KBV können 15 Euro pauschal für Gespräch, Abstrich und Bescheinigung über den Test veranschlagt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium setzt bei symptomatischen Patienten, aber auch bei asymptomatischen Personen in einer Risikosituation, etwa bei SARS-CoV-2-Ausbrüchen, wie gehabt auf PCR-Teste. Ansonsten werden Antigenteste empfohlen.
Generell – etwa bei Kapazitätsengpässen – haben symptomatische Patienten Priorität, gefolgt von Personen, die Kontakte zu bestätigten SARS-CoV-2-Fällen hatten.
Treffen die Testkriterien zu, darf die Untersuchung einmal wiederholt werden. In Alten- und Pflegeheimen ist dies für alle Bewohner und Mitarbeiter einmal pro Woche möglich. Mitarbeiter können sich regelmäßig, je nach Testkonzept ihrer Einrichtung, untersuchen lassen.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen Labors für PCR-Teste 50,50 Euro und für Antigen-Teste 15,00 Euro.
Mediziner haben auch die Möglichkeit, Angestellte in nichtärztlich geführten Einrichtungen zu schulen, sodass diese selbst PoC-Antigen-Teste durchführen und auswerten können. Dafür erhalten sie einmalig 70,00 Euro.
Alles in allem zeigt die neue Verordnung: Politiker suchen nach Strategien, um den ersten Corona-Winter zu meistern. Grippale Infekte, Influenza und SARS-CoV-2 bilden in den nasskalten Monaten eine unheilige Allianz. Dass PCR-Teste allein nicht ausreichen, ist allen Beteiligten klar. Deshalb kommen jetzt verstärkt Antigen-Teste ins Spiel. Auch nichtärztliches Personal wird eingebunden.
Bildquelle: United Nations COVID-19 Response/Unsplash