Seit 1. Oktober gibt es eine neue Gebührenordnungsposition zur Abrechnung von Antigentests im EBM.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet, hat sie sich gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband diese Woche im Bewertungsausschuss auf folgendes geeinigt: Sobald Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 auf dem Markt verfügbar und in den Laboren etabliert sind, können sie als Laborleistung abgerechnet werden.
Zum 1. Oktober wurde die spezifische Gebührenordnungsposition (GOP) 32779 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die Laborleistung umfasst ausschließlich den Direktnachweis von Antigenen im empfindlicheren Labortest. Sie beträgt 10,80 Euro und darf nur von Laborärzten und Mikrobiologen abgerechnet werden. Für Schnelltests gilt: Als Point-of-Care-Tests, die in den Praxen durchgeführt werden, kommen sie für die Abrechnung über GOP 32779 nicht in Frage.
Durch die Erneuerung bedarf es auch einer Überarbeitung der Formulare. Sollte die für Mitte Oktober angekündigte neue Rechtsordnung bereits alltagsrelevant sein, weil bis dahin bereits Antigentests in Laboren durchgeführt werden, soll dafür übergangsweise das Muster 10 verwendet werden.
Weiterhin bleibt der PCR-Test Goldstandard, denn die vorliegenden Daten zu Antigentests seien noch nicht ausreichend zuverlässig: „Aus anderen Antigentesten ist bekannt, dass die Sensitivität deutlich niedriger ist als bei PCR-Verfahren, häufig bei etwa 90 Prozent und noch niedriger bei POCT. Es ist zu erwarten, dass von 100 Infizierten in etwa 10 nicht erkannt werden“, heißt es im KBV-Bericht.
Das PCR-Verfahren soll daher weiterhin das diagnostische Mittel der Wahl bleiben, wenn ein klinischerVerdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion besteht sowie bei Kontaktpersonen der Kategorie I. Derzeit erfolgt eine Validierung durch Experten, die Fragen zu Sensitivität und Spezifität von Antigentests zum Nachweise von SARS-CoV-2 klären soll. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf die Antigennachweise als Point-of-Care-Tests gelegt, über deren Einsatz derzeit auch im Rahmen der nationalen Teststrategie beraten wird.
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