Seit dem 1. Oktober gilt: Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 werden extra vergütet, sobald es sich um symptomatische Patienten handelt.
Bei symptomatischen Corona-Patienten erhalten Ärzte ab sofort zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale acht Euro je Abstrich, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert.
Des Weiteren wird es einen Zuschlag geben, wie die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband beschlossen hat. Bisher wurde die Abstrichentnahme bei symptomatischen Patienten ausschließlich über die Versicherten-, Grund-, Konsiliar- und Notfallpauschalen vergütet.
Abgerechnet wird nun folgendermaßen:
Auch dann, wenn in dem Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet werden, ist die Gebührenordnungsposition 02402 für den Abstrich berechnungsfähig. Mit dem Zuschlag ist der Rachenabstrich in diesen Fällen dann mit 15 Euro bewertet.
Bildquelle: United Nations COVID-19 Response, Unsplash