Erst war die Corona-Hygienepauschale bis September befristet. Das ändert sich nun. Wie ihr künftig abrechnet.
Steigende SARS-CoV-2-Infektionszahlen und der dadurch entstehende Mehraufwand hinsichtlich Hygienemaßnahmen und Patientensicherheit führten zum Entschluss, die Corona-Hygienepauschale zu angepassten Bedingungen bis Ende des Jahres 2020 zu verlängern. Darauf konnten sich die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Bundeszahnärztekammer einigen.
Je Sitzung kann dementsprechend ab 1. Oktober folgendermaßen abgerechnet werden:
„Privatversicherte, die eine (Zahn-) Arztrechnung mit diesen Positionen bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet“, heißt es außerdem im PKV-Pressebericht.
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