Der Pharmazeutischen Zeitung liegt ein erster Entwurf zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor. Darin heißt es, so die PZ, dass das Bundesgesundheitsministerium die im Frühjahr eingeführte Vergütung des Botendienstes von Apotheken bis Ende 2020 verlängern will.
Allerdings soll die Bezahlung des Dienstes halbiert werden, von bisher 5 Euro auf 2,50 Euro. Denn der Botendienst sei zwar weiterhin nötig, um das allgemeine Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, aber die Ausgaben für die Kostenträger müssen dabei begrenzt werden, so die Begründung.
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