Im Juli wurden Höchstwerte bei Versandkosten für Arztbriefe eingeführt. Gelten sollen sie nun aber erst ab Oktober 2021. Der Grund: technische Probleme.
Um die elektronische Kommunikation zu fördern, waren im Juli Höchstwerte für Arztbrief-Versandkosten eingeführt worden. Damit einher ging die Einführung einer Strukturförderpauschale (GOP 01660), die pro eArztbrief gezahlt wird.
Die nötige Technik, um einen elektronischen Arztbrief zu versenden und zu empfangen, fehlt jedoch noch an einigen Stellen. Deshalb wurden die Höchstwerte nun bis Oktober des nächsten Jahres ausgesetzt, wie die KBV berichtet. Bis dahin soll das elektronische System flächendeckend zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Gebrauch von KIM, den neuen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen.
Weiterhin gilt also: Praxen erhalten eine Kostenpauschale für jeden verschickten Brief per Post oder Fax. Elektronische Arztbriefe werden natürlich ebenfalls vergütet.
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