Untersuchungen, die Teil der organisierten Früherkennungsprogramme Zervixkarzinom und Darmkrebs sind, müssen ab 1. Oktober elektronisch dokumentiert werden. Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Laut Gesetz sollen in die Evaluation unter anderem Daten zur Teilnahmerate, zum Auftreten von Intervallkarzinomen, zum Anteil falsch positiver Diagnosen und zur Sterblichkeit einfließen.
Beim Früherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom sollen außerdem Resultate des HPV-Tests oder Befundverteilungen der Zytologie berücksichtigt werden. Beim Früherkennungsprogramm für Darmkrebs kommen Angaben zum verwendeten iFOB-Test oder Koloskopie-Ergebnisse dazu.
Mehr Infos dazu gibt es hier. Die Praxisinfos zur Dokumentation gibt es hier (Zervixkarzinom) und hier (Darmkrebs).
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