Kirsten Eberhardt hat in den USA ihre fachärztliche Ausbildung als Gynäkologin absolviert und wollte danach in Deutschland arbeiten. Die Umsetzung des Plans glich einer Tortur. Was passiert ist, erzählt sie im Gespräch mit DocCheck.
Mit größeren Schwierigkeiten rechnete Dr. Kirsten Eberhardt nicht, als sie nach mehreren Jahren in den USA wieder in Deutschland arbeiten wollte. „Ich habe meine Unterlagen, auch beglaubigte Übersetzungen, bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Stelle eingereicht“, erzählt sie. Dann hörte sie lange Zeit nichts von der Behörde.
Nach sechs Monaten hakte sie nach – und bekam lapidar die Antwort, verschiedene Abteilungen würden sich damit befassen. Im Nachinein vermutet sie, ihr Vorgang sei hausintern verloren gegangen, dann aber wieder aufgetaucht.
Einige Zeit später folgte dann ein Gespräch in der Ärztekammer. Die Gynäkologin erinnert sich noch gut daran: „‚Was Sie von uns verlangen, ist unmöglich’ – haben die mir gesagt und ich bräuchte nicht auf eine Anerkennung zu hoffen.“
Zum Hintergrund: Wenn man in den USA ein gynäkologisches Facharzt-Programm durchläuft, ist man auf verschiedenen Stationen. Dazu gehören die Geburtshilfe, die gynäkologische Onkologie, die Reproduktionsmedizin und viele mehr. Mit fortschreitendem Kenntnisstand steigt auch die Verantwortung. Zuletzt arbeitete Kirsten Eberhardt auf dem Level einer Oberärztin.
Alle drei Monate gibt es mündliche und schriftliche Prüfungen. Nach ihrer vierjährigen Facharzt-Ausbildung folgte eine schriftliche Prüfung. Weitere Fälle sammelte Eberhardt über 1,5 Jahre hinweg in einer Praxis und weitere Prüfungen folgten.
Um auf dem Facharzt-Niveau zu bleiben, sind alle zwei Jahre Examina erforderlich. Nur: Es gibt keine Listen, in denen Fallzahlen nach deutscher Vorgabe aufgeführt werden. Und genau das hat man in Deutschland erwartet.
„Schließlich ging die Sache vor das Verwaltungsgericht Münster“, erzählt die Ärztin. Ihre Gegenseite versuchte, mit vermeintlichen Formfehlern alles in die Länge zu ziehen – etwa störte man sich an US-amerikanischen Datumsangaben. Die Gynäkologin musste also weitere Unterlagen aus den USA beschaffen.
Ende 2017 gewährte ihr das Verwaltungsgericht dann endlich die Zulassung als Gynäkologin.
„In Deutschland wird auf Fallzahlen herumgeritten, die es aber nicht in allen Ländern gibt. Entsprechen Tabellen nicht genau dem Wortlaut wie gefordert, wird ein Antrag abgelehnt.“ Natürlich haben die USA medizinisch ein hohes Level. „Deshalb sollten Anerkennungsbehörden verschiedene außereuropäische Länder hinsichtlich ihres Niveaus einschätzen können“, sagt die Kollegin.Bildquelle: Charles Etoroma, unsplash