Der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung steht im Raum: Es gibt zahlreiche neue SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen dort. Selbst der bayrische Ministerpräsident Markus Söder fordert Konsequenzen für die Frau.
"Trotz Corona-Symptomen beim Feiern - Die 26-jährige US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Symptomen und verordneter Quarantäne durch Bars gezogen sein und möglicherweise zahlreiche weitere Personen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Nach Angaben des Landratsamts hatte sie sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub testen lassen. Bis zum Ergebnis hätte sie in Quarantäne bleiben müssen.Die Frau arbeitet in einem Hotel für US-Streitkräfte und deren Familien. Die Ferienunterkunft wurde am Montag für zwei Wochen geschlossen, nachdem mehrere Beschäftigte positiv getestet wurden.Für US-Bürgerin gilt deutsches RechtLaut Staatsanwaltschaft sind Ermittlungen gegen die US-Amerikanerin aufgrund des Nato-Truppenstatuts erlaubt. Das gebe den bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit. Somit könne die Frau auch vor einem deutschen Gericht angeklagt werden, sollte sich der Verdacht bestätigen. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft."https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-garmischer-superspreaderin,SAZ9Xaj
GLOSSAR
1. Quarantäne = Kontaktpersonen-AbsonderungLaut Robert-Koch-Institut (RKI) heißt Quarantäne im engeren Sinne, dass Personen zeitweilig abgesondert werden, die Kontakt zu Menschen mit hochansteckenden Krankheiten hatten und damit unter Verdacht stehen, sich infiziert zu haben.
Eine Corona-Quarantäne wird demnach angeordnet, wenn jemand ansteckungsverdächtig ist, ohne selber krank oder krankheitsverdächtig zu sein. Das RKI empfiehlt dazu immer noch, 14 Tage lang Zuhause zu bleiben, obwohl es ernsthafte wissenschaftliche Daten gibt, diese Zeit auf 10 Tage verkürzen zu können.2. Isolierung = infizierte MenschenLaut RKI ist die Isolierung eine spezielle Form der Absonderung. Isoliert werden Personen, von denen eine konkrete, "erhöhte Infektionsgefahr für die Umgebung ausgeht oder die dessen verdächtig sind", weil sie einschlägig Erkrankte sind. Gemäß Aussagen der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder betrifft eine Isolierung oder Isolation über 14 Tage Menschen, die infiziert sind und das Virus ausscheiden. Es gibt verschiedene Abstufungen der Isolierung und der damit verbundenen Hygieneregeln. Diese hängen davon ab, wie ansteckend und gefährlich ein Erreger ist. Für Menschen mit diagnostizierter Covid-19-Erkrankung und leichten Symptomen gilt laut RKI etwa eine häusliche Isolierung.Es wird diskutiert, diese von 14 auf 5 Tage zu verkürzen. So ein jüngst von Medizin-, Infektiologie- und Versorgungs-bildungsfernen Schichten, Medien und Öffentlichkeit misinterpretierter Vorschlag von Prof. Dr. Christian Drosten. Demnach sollen Infektions-Cluster als Ganzes kurz über 5 Tage isoliert und nach Freitestung auf Restinfektiosität wieder freigegeben werden.