Das Embryonenschutzgesetz entspreche nicht dem aktuellen Wissenstand der Reproduktionsmedizin, kritisiert die Bundesärztekammer. Ihre Forderungen an die Politik im Detail.
„Rasanter medizinisch-wissenschaftlicher Fortschritt auf der einen Seite und jahrelanger gesetzgeberischer Stillstand auf der anderen. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich die Reproduktionsmedizin seit vielen Jahren bewegt. Es ist höchste Zeit, das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Nur so lassen sich unnötige seelische Belastungen von Menschen mit Kinderwunsch vermeiden und gesundheitliche Risiken für werdende Mütter und ihre Kinder minimieren.“ Das sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorstellung des Memorandums der BÄK „Dreierregel, Eizellspende und Embryonenspende im Fokus“.
Das Papier greife mit der sogenannten Dreierregel, der Eizellspende und der Embryonenspende gezielt nur die wichtigsten Problembereiche aus der reproduktionsmedizinischen Behandlungspraxis auf, erläuterte Prof. Peter C. Scriba, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats. „Unser Ziel ist es, dem Gesetzgeber konkrete, wissenschaftlich fundierte und möglichst schnell umsetzbare Vorschläge für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes an die Hand zu geben“, so Scriba.
„Im Zentrum unseres täglichen ärztlichen Handelns steht das Wohl des Kinderwunschpaares und seines Kindes“, betonte Prof. Jan-Steffen Krüssel, Federführender des Arbeitskreises „Offene Fragen der Reproduktionsmedizin“. Als besonders problematisch sieht er die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern etwa fünfmal höhere Rate von höhergradigen Mehrlingsschwangerschaften nach Kinderwunschbehandlung an. Dadurch steige die Frühgeburtlichkeit, die mit hohen Risiken für Mütter und Kinder verbunden sei.
Die BÄK spricht sich deshalb für die Aufhebung der sogenannten Dreierregel aus, die den Transfer von bis zu drei Embryonen erlaubt und damit Mehrlingsschwangerschaften begünstigt. Stattdessen sollte nach Möglichkeit die Methode des Single-Embryo-Transfer zur Anwendung kommen. Dabei wird nur der Embryo transferiert, bei dem durch Kultivierung und Beobachtung bis zum Blastozystenstadium ein höheres Entwicklungspotential identifiziert wurde.
Darüber hinaus plädiert die BÄK für die Zulassung der nicht kommerziellen Eizellspende in engen Grenzen sowie für die Regelung der Voraussetzungen, des Verfahrens und der damit verbundenen Rechtsfolgen einer Spende überzähliger pränidativer Embryonen.
Die Pressemitteilung der Bundesärztekammer findet ihr hier.
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