Das Antikorruptionsgesetz hat seine erste Hürde genommen – inklusive etlicher Nachbesserungen. Kollegen sind die Regelungen immer noch zu schwammig. Deshalb präsentiert der BVDAK Verbesserungsvorschläge und warnt vor unüberlegtem Handeln.
Gesundheitspolitiker aus Union und Sozialdemokratie erwarten, dass Hermann Gröhe (CDU) und Heiko Maas (SPD) ihren Regierungsentwurf zum Antikorruptionsgesetz bis Anfang 2016 in die Zielgerade führen werden. Kritiker, allen voran der BVDAK, hatten einige Nachbesserungen durchgedrückt. „Bei branchenüblichen und allgemein gewährten Rabatten und Skonti kann es bereits an der Unrechtsvereinbarung fehlen, da diese nicht als Gegenleistung für eine konkrete Bezugsentscheidung gewährt, sondern allgemein gegenüber jedermann angeboten werden“, heißt es in der überarbeiteten Fassung. Und berufsrechtliche Verstöße führen nicht mehr automatisch zu strafbaren Tatbeständen.
Dr. Stefan Hartmann begrüßt wie zuvor schon ABDA-Präsident Friedemann Schmidt das überarbeitete Papier. Hartmann sieht aber weiteren Diskussionsbedarf. Noch immer gäbe es Verunsicherung in zahlreichen Praxisfällen darüber, ob schon von strafbarer Korruption die Rede sein könnte, sagt der BVDAK-Vorsitzende. Er will aber nicht warten, bis sich Gerichte mit jedem einzelnen Sachverhalt auseinandergesetzt haben und Urteile zu Präzedenzfällen vorliegen. Das könnte Jahre dauern. Der Lösungsansatz: ein umfangreicher Katalog mit Fällen, erstellt von der Hamburger Kanzlei Diekmann. Besagte Juristen arbeiten seit Jahren schwerpunktmäßig unter anderem in den Bereichen Arzneimittelrecht und Apothekenrecht. Ihre Zusammenstellung soll noch in diesem Jahr vorliegen und auch beim achten Kooperationsgipfel thematisiert werden.
Damit nicht genug: Oppositionsvertreter wie Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, wollen „Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, die Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben“ erreichen. Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik beziehungsweise Patientenrechte bei der Linken, fordert beispielsweise einen „umfassenden Whistleblowerschutz“ für Angestellte. Dr. Stefan Hartmann warnt in diesem Zusammenhang vor falschen Signalen: „Niemand im Apothekenteam, gleichgültig ob Chef oder PTA, setzt sich bewusst dem Risiko von Gefängnisstrafen aus. Gerade der BVDAK-Leitfaden wird die Apothekeninhaber und ihre Angestellten für ein rechtskonformes Verhalten sensibilisieren.“ Im Bundestag selbst wird das Thema nach der Sommerpause debattiert.