Die Entscheidung steht: Der niederländische Versandhändler DocMorris darf Medikamente nicht über einen Automaten verkaufen. Das legte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt fest.
Die Richter lehnten vor allem das Argument von DocMorris ab, der Automat sei dem nach EU-Recht zulässigen Versandhandel gleichzusetzen, berichtet unter anderem der Deutschlandfunk. Der Versandhandel setze eine vorherige Bestellung voraus, so die Begründung für die Zurückweisung. Es sei außerdem nicht sichergestellt, dass die Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln überwacht würden.
Anlass des Verfahrens war ein entsprechender Automat, den DocMorris in einer baden-württembergischen Gemeinde ohne Apotheke aufgestellt hatte. Dagegen klagten mehrere Apotheker und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
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