Als schlechten Scherz bezeichnet der Vorsitzende des Hausärzteverbands die 15 Euro, die als Vergütung eines SARS-CoV-2-Abstrichs für Reiserückkehrer festgelegt wurden. Hat er Recht?
Seit dem ersten August gilt die Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2: Reiserückkehrer aus dem Ausland können sich kostenlos testen lassen und zwar an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen, die von den kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden sowie beim Gesundheitsamt oder in einer Arztpraxis niedergelassener Ärzte.
„Ich glaube, den Zuständigen ist nicht bewusst, welchen Aufwand eine Testung in der Praxis bedeutet“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt in einem Presse-Statement. Um den Aufwand zu veranschaulichen, nennt er folgendes Beispiel:
Montagmorgen klingelt – im besten Fall – das Telefon, am Apparat Herr Schmidt; im schlimmsten Fall steht er mit der ganzen Familie plötzlich mitten im Wartezimmer, in dem bereits andere Patienten warten. Sie sind seit Freitag aus dem Urlaub zurück und nun drängt die Zeit, denn die 72 Stunden, um sich testen zu lassen, enden am Nachmittag. Was kann der Hausarzt jetzt tun? Im günstigsten Falle kriegt er den Patienten noch irgendwo unter, wobei er natürlich streng darauf achten muss, das Ansteckungsrisiko für die anderen Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten. Dann heißt es Schutzausrüstung anziehen, Abstrich nehmen und Aufklärungsgespräch über Hygienemaßnahmen, Validität der Tests und deren Konsequenz führen. Im Anschluss dann die Räume lüften und desinfizieren.
Sein Fazit ist eindeutig: „Betrachtet man diesen ganzen Behandlungskomplex, dann wirken die 15 Euro, die Hausärztinnen und Hausärzte für den Abstrich bekommen sollen, wie ein schlechter Scherz! Das ist eine Geringschätzung dessen, was die Kolleginnen und Kollegen hier zu leisten haben und leisten!“
Darüber hinaus stellt Weigeldt die Zuständigkeit von Hausärzten an dieser Stelle grundsätzlich in Frage: „[Es] ist unklar, ob die Hausärztinnen und Hausärzte überhaupt die Ressourcen haben, dies zu leisten und über die Verordnung zur Erbringung der Abstriche verpflichtet werden können.“
Inzwischen hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagiert. „Die Testung von Reise-Rückkehrern aus dem Ausland ist für niedergelassene Ärzte freiwillig“, heißt es. Vertragsärzte könnten zwar bei den Testungen unterstützen, müssten dies aber laut KBV-Vorstand Gassen nicht. Er spricht von „Hürden, die das freiwillige Engagement der Kolleginnen und Kollege nicht gerade fördern“ und meint damit unter anderem die Vergütungshöhe von 15 Euro je Abstrich.
Aber auch das Übermaß an Bürokratie wird in dem Bericht kritisiert. „Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeugt ungeheure bürokratische Aufwände“, wird Dr. Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender zitiert. Jetzt steht die Frage der Finanzierung möglicher Testzentren im Raum. Gassen und Hofmeister sind sich einig: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen können beim Aufbau von Testzentren unterstützen. Allerdings sind dafür entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern erforderlich.“
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