Seit kurzem können Ärzte die interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten als Leistung der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege verordnen. Dies galt bislang nur für die Blutzuckermessung im kapillaren Blut.
Eine Anpassung des EBM ist nicht nötig, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert. Ab sofort steht die interstitielle Glukosemessung als neue Nummer 11a zusätzlich im Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflege. Den vollständigen Bericht könnt ihr hier nachlesen.
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