Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) fordert: Handdesinfektionsmittel muss von Apotheken als Arzneimittel im Rahmen einer Standardzulassung jederzeit hergestellt werden dürfen. So heißt es in einem Schreiben des Verbands, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt.
Die APD reagiert damit auf die anstehende Beendigung einer Ausnahmeregelung, die während der Corona-Pandemie galt. Apotheken durften damit Desinfektionsmittel – also Biozidprodukte – für die Bevölkerung bereitstellen. Diese Regelung ist jedoch laut Artikel 55 der europäischen Biozidverordnung auf 180 Tage beschränkt. Sie läuft zum Oktober aus.
Die Arbeitsgemeinschaft begründet ihre Forderung mit Verweis auf die Lieferengpässe der vergangenen Monate. „Einzig und allein die Apotheken waren zur Herstellung und Versorgung in der Lage“, so die APD. Die Belieferung medizinischer Einrichtungen wäre anders nicht möglich gewesen.
Bildquelle: Kelly Sikkema, Unsplash