Schwangere Frauen haben nun Anspruch auf die Impfung gegen Keuchhusten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Schon im März hatte die Ständige Impfkomission (STIKO) eine Empfehlung ausgesprochen, am 10. Juli 2020 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Keuchhusten-Impfung in Kraft getreten.
Eine Impfung gegen Keuchhusten während der Schwangerschaft hat eine höhere Antikörperkonzentration zur Folge. Somit wird nicht nur die Mutter, sondern auch das Kind besser vor einer Erkrankung geschützt.
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