'Corona-Masken-Attest: Spiel mit dem Feuer' fragt die Ärzte Zeitung? Und weiter: 'Wie weit dürfen Ärzte während der Berufsausübung ihren weltanschaulichen und politischen Neigungen frönen? Jedenfalls nicht so weit, dass sie aus Protest falsche Atteste ausstellen.' https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Corona-Masken-Attest-Spiel-mit-dem-Feuer-411095.html Unterstützer der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ beabsichtigen, nach Wunsch Atteste auszustellen, um die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, zu umgehen. Doch der philosophische "Vater" der Aufklärung, Immanuel Kant, steht dabei als Pate definitiv nicht zur Verfügung. Denn sein kategorischer Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ und sein Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft: “Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ meinen etwas ganz Anderes.
"Ärzte für Aufklärung ist eine Vereinigung von Ärzten und anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens, die sich im Zuge der Corona-Pandemie kritisch zu infektiologischen Eindämmungsmaßnahmen positionieren." (WIKIPEDIA)
"Ärzte für Aufklärung" stellen die Gefährlichkeit von COVID-19 in Frage und kritisieren die in Deutschland behördlich angeordneten Eindämmungsmaßnahmen (Maskenpflicht, Abstandsregeln etc.). Die Vereinigung empfiehlt Ärzten, großzügig Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen.
Doch für Schutzkittel-, Kopfschutz- bzw. MNS-Trägerinnen und Träger in Infektiologie-, Labor-, OP-, Intensive- und Intermediate-Care-Bereichen, in Reinraumtechnik-Arealen von Forschung, Entwicklung, Industrie und Produktion ergibt sich, dass ausnahmslos Alle verpflichtende Schutzmaßnahmen einschließlich MNS-Masken zum Eigen- und Fremdschutz tragen bzw. einhalten müssen. Dies gilt ebenso mit wesentlich geringerem Aufwand einschließlich Abstandsregeln für absehbare Zeit auch für SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen.
Dagegen ist das Verhökern von ärztlichen Wunsch-Attesten ("Zwei Ärzte hätten „nicht einmal mit den vermeintlichen Patienten“ gesprochen, „geschweige denn untersuchten sie sie“. Ein weiterer Arzt soll per Mail angeboten haben, nach Überweisung von 50 Euro das Attest zuzuschicken. „Die Diagnose solle der Patient ihm selbst vorab schriftlich mitteilen") neben straf- und berufsrechtlicher Relevanz geradezu jämmerlich unprofessionell.
Ärztinnen und Ärzte sollen und müssen m.E. grundsätzlich für mehr Aufklärung nicht nur im Sinne Immanuel Kants einstehen.
Repros copyright Praxis Dr. Schätzler