Rezept, Krankenkassenkarte, Kundin – und drei verschiedene Namen. Die Kundin sagt, das Medikament sei für sie, es sei das richtige und sie benötige es dringend. Ich fühle mich nicht ganz wohl mit der Situation.
Es ist nach 13 Uhr, wir haben grad den Schichtwechsel hinter uns, da kommen zwei Frauen in die Apotheke und reichen mir ein Rezept für ein Blutdruckmedikament.
Ich gebe den Namen des Patienten (männlich) in den Computer ein – kein Treffer. Ich frage deshalb nach der Krankenkassenkarte, die mir auch promt überreicht wird. Und jetzt wirds lustig, denn der Name auf der Karte stimmt überhaupt nicht mit dem Namen auf dem Rezept überein. Zudem ist es die Karte einer Frau.
„Entschuldigen Sie“, sage ich, „aber ich brauche die Krankenkassenkarte des Patienten.“
Sagt die eine Frau, auf die andere deutend: „Sie ist die Patientin. Das ist ihre Karte.“
Pharmama: „Aber das Rezept ist auf einen anderen Namen ausgestellt, sehen Sie?“
Kurze Diskussion der beiden untereinander, dann: „Der Arzt ist der Vertretungsarzt, sie braucht das Medikament dringend.“
Pharmama: „Ist es denn das richtige Medikament? Es ist ein Medikament gegen zu hohen Blutdruck.“
Wenn schon der Arztname falsch drauf ist, weiß man ja nicht.
Kurze Diskussion. „Ja, das ist das richtige Medikament.“
Ich fühle mich nicht ganz wohl, das Präparat so abzugeben. Da kommt es mir gerade recht, dass das Medikament im aufgeschriebenen Original nicht lieferbar ist und ich ein Generikum auf den nächsten Tag bestellen muss. Das gibt mir Zeit, nachzufragen. Ich sende dem Arzt (da noch Mittagszeit) deshalb ein Fax mit dem Rezept und der (großgeschriebenen) Notiz beiliegend:
„Patientin (Name) hat dieses Rezept gebracht. Bitte antworten Sie noch heute, ob das das korrekte Medikament für sie ist. Apotheke/Tel/Fax/Mail.“
Wir hören nichts. Das Medikament kommt, wird am nächsten Tag im Verlauf des Morgens von der Kollegin abgegeben. Nachmittags um 14 Uhr bekommen wir einen Anruf der Arztpraxis: Das sei nicht das richtige Medikament gewesen. Weshalb wir das abgegeben hätten?! Und weshalb es das Generikum gewesen sei?
Grrrr.
Wir kommen überein, dass die Arztpraxis die Patientin informiert, dass sie das Medikament zurückbringen soll. Inzwischen sei auch ihr Hausarzt wieder da – ein selbstdispensierender Arzt, sodass sie ihr Blutdruckmedikament dort (weiter) nehmen wird.
Die Geschichte ist noch nicht ganz zu Ende, denn die Patientin hat das Medikament nicht uns, sondern dem Hausarzt zurückgebracht.
Beim Abholen desselben haben wir dann mitbekommen, dass der Ersatzarzt uns als Apotheke freundlicherweise die Komplettschuld an der Fehlabgabe gegeben hat, sowohl dem Hausarzt als auch der Patientin gegenüber.
Notiz für mich: Das nächste Mal muss der Patient auf die offizielle Korrektur/ein neues Rezept warten, wenn das Rezept falsch ausgestellt wurde.
Bildquelle: Hans-Peter Gauster, unsplash