Für Arztbriefe gelten seit dem 1. Juli neue Regelungen für die Kostenpauschalen. Am meisten Geld gibt es für den eArztbrief, am wenigsten für das Fax.
Die neu festgelegten Pauschalen für Arztbriefe gestalten sich laut KBV seit 1. Juli neu.
Für elektronische Arztbriefe gibt es 28 Cent (GOP 86900).
Während die Strukturförderpauschale unbegrenzt und extrabudgetär gezahlt wird, gilt für GOP 86900 und 86901 eine Begrenzung von 23,40 Euro pro Quartal.
Für beide gibt es einen arztgruppenspezifisch festgelegten Höchstwert.
Gestrichene Kostenpauschalen: 40120 bis 40126 für das Porto, 40144 für Kopien
Das überarbeitete Vergütungssystem soll dabei helfen, den Versand elektronischer Arztbriefe und Befunde stärker zu fördern. Dafür soll KIM, der neue Kommunikationsdienst im Medizinwesen, genutzt werden.
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