Eine Erkrankung an COVID-19 kann bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen. Welche Bedingungen dafür vorliegen müssen, lest ihr hier.
Die Gesetzliche Unfallversicherung und die DIVI haben ein Positionspapier zu COVID-19 als Berufskrankheit herausgebracht. Darin informieren sie: Eine Erkrankung an COVID-19 kann bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.
Besonders Versicherte, die in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie in Laboratorien arbeiten, sind unter Umständen davon betroffen.
Für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit gibt es drei Bedingungen:
1. Kontakt mit SARS-CoV-2 im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
2. relevante Krankheitserscheinungen (z. B. Fieber, Husten)
3. positiver Nachweis einer Infektion mittels PCR-Test
Das vollständige Positionspapier könnt ihr hier nachlesen.
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