Die von Spahn verkündete Ausweitung der Corona-Tests sorgt bei den Gesundheitsämtern für Unbehagen. Sie finden: Die Kosten für weitere Tests sind nicht tragbar und Labors bekommen zu viel Geld.
Kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium Corona-Massentests angeordnet. In diesem Jahr bedeute das bis zu 7,6 Milliarden Euro Kosten „bei wöchentlich 4,5 Millionen Testungen – wenn, wie gewünscht, alle Mitarbeiter der Gesundheitsberufe und alle Krankenhauspatienten systematisch getestet würden.“ Das entspreche Beitragssteigerungen um rund 0,8 Punkte bis Ende März 2021.
Selbst bei einer Rechnung, in der bis Jahresende nur eine Million Tests pro Woche durchgeführt werden, entstünden 1,7 Milliarden Euro, heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes, die der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vorliegt. Die Verordnung soll bis Ende März 2021 gelten, bis dahin wären es 2,4 Milliarden bzw. 0,2 Punkte.
In dem Schreiben verlangen die Kassen eine vollständige Kotenübernahme durch den Bund, außerdem fordern sie „eine deutlich niedrigere Vergütung der Labore.“ Spahn hatte einen Betrag von 52,50 Euro pro Test festgelegt, dieser sei „wesentlich zu hoch“ ausgefallen. In einem Verordnungsentwurf zu Corona-Testungen vom vergangenen Mittwoch waren systematische Tests in Kitas, Schulen, Kliniken und Pflegeheimen vorgesehen. Darin war die Finanzierung der Tests alleine den gesetzlichen Kassen zugewiesen worden.
Um der Kostenlawine entgegenzuwirken, seien laut GKV-Spitzenverband jetzt zwei Schritte notwendig:
„Die Gesundheitsämter werden die zunehmenden Testungen von Personen ohne Krankheitssymptome alleine nicht bewältigen können“, heißt es seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Den vorgesehenen Weg hält sie für „noch nicht praktikabel.“ Das liege daran, „dass die Rechtsverordnung für nicht kurative Testungen ausschließlich die Labordiagnostik regelt, mit der die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes gegebenenfalls Dritte beauftragen können.“
Damit gehe einher, dass notwendige Leistungen im Zusammenhang mit der Abstrichentnahme alleinig im Aufgabenbereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts liegen. Was dringend fehle, sei die Einbingung der Vertragsärzte. Auch sie sollten, beispielsweise in Altenheimen, Abstriche vornehmen und Labors beauftragen können.
„Es ist falsch, dass die GKV mit den Kosten von Massentests belastet wird – was man allerdings nicht der PKV vorwerfen kann“, äußerte sich vor wenigen Tagen nun auch der Verband der Privaten Krankenversicherung zum Thema. „Wenn die Politik Massentests von Menschen ohne Symptome anordnet, ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zum Infektionsschutz. Die Kosten müssten daher von der Staatskasse und somit von allen Steuerzahlern getragen werden, anstatt sie auf die viel kleinere Gruppe der Beitragszahler in der Krankenversicherung abzuwälzen“, heißt es im Pressebericht.
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