100 Mitarbeiter des Medizin-Sektors infizieren sich derzeit täglich mit SARS-CoV-2. Das sind 15 Prozent aller Neuinfektionen. Klinikärzte fordern mehr Informationen zu Ansteckunsgwegen und zuverlässigere Schutzausrüstung.
Bei der jetzt anlaufenden Rückkehr in den Normalbetrieb dürfen wir nicht übersehen, dass es für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst weiter ein signifikantes Ansteckungsrisiko für SARS-CoV-2 gibt.
Ärzte und Pflegekräfte sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes infizieren sich nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) weiter überdurchschnittlich oft mit SARS-CoV-2. Aktuell sind es täglich immer noch ca. 100 Mitarbeiter bundesweit. Das entspricht etwa 15 Prozent aller Neuinfektionen.
Wir wissen noch zu wenig über die Umstände dieses Infektionsgeschehens. Um das Risiko und gezielte Schutzmaßnahmen besser beurteilen zu können, ist das aber zwingend erforderlich. Bereits bei der Erfassung entsteht eine erhebliche Dunkelziffer, da immer noch bei ca. 30 Prozent der Meldebögen die entsprechende Angabe fehlt. Eine Zuordnung zu einzelnen Berufsgruppen ist überhaupt nicht möglich. Das RKI hat zusätzliche Informationen über das Infektionsgeschehen durch Rückfragen bei den Gesundheitsämtern angekündigt, aber bisher liegen diese nicht vor.
Für einen wirksamen Infektionsschutz ist eine regelmäßige Testung der Mitarbeiter überfällig und muss den Kliniken zwingend erstattet werden. Auch die Maskenfrage stellt sich weiter. Die zunehmende Diskussion über die Bedeutung von Aerosolen in der Infektionskette macht die Anwendung von FFP2-Masken im Gesundheitsbereich eventuell viel häufiger notwendig, als es die RKI-Richtlinien bisher vorsehen, da der Mund-/Nasenschutz (MNS) vor Aerosolen keinen ausreichenden Schutz bietet.
Eine ständige Bereitstellung von Schutzmaterialien, insbesondere von Masken – wenn nötig auch zum Wechsel während einer Schicht – ist unabdingbar. Die logistischen Probleme in der zentralen Beschaffung müssen deshalb schnell gelöst werden.
Um mehr Details über die Ansteckungswege zu erfahren, muss der Meldebogen zum Coronarvirus bei Infektionen von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst in Zukunft deutlich differenzierter werden und natürlich vollständig ausgefüllt sein. Nur eine zentrale Auswertung durch das RKI kann zu den notwendigen Erkenntnissen führen. Wenn es dazu Änderungen in § 11 des Infektionsschutzgesetzes bedarf, sind diese zeitnah zu veranlassen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemittelung des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
Bildquelle: United Nations COVID-19 Response, unsplash