Es gibt einen neuen U-Kode: U99.0! kodiert ab sofort spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2.
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat nach Beratung mit den zuständigen Gremien eine Belegung der nicht belegten Schlüsselnummer U99.0! umgesetzt. U99.0! kodiert jetzt: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. In diesem Zusammenhang wurde außerdem eine neue Kodierfrage zur ICD-10-GM 2020 zur Testung auf SARS-CoV-2 (COVID-19) ohne Vorliegen eines Infektionsverdachts veröffentlicht.
Der neue Kode U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 wurde in die Onlinefassung der ICD-10-GM 2020 eingepflegt, weitere Dateien wurden nicht angepasst.
Die Kodierfrage beantwortet die Frage, ob der Kode U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen bei Personen zu kodieren ist, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt. Die Antwort lautet: Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
In diesem Fall ist Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten zusammen mit U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 zu kodieren. Zur Kodierung von Verdachtsfällen siehe Kodierfrage GM-1018.
Dies ist eine Meldung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
Bildquelle: Markus Spiske, unsplash