Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz dürfen Ärzte im Krankenhaus Patienten Medikamente verschreiben, um Versorgungslücken zu schließen. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zum Entlassmanagement präsentiert.
Hermann Gröhes (CDU) Ziel war seit Amtsantritt, Patienten besser zu versorgen. Eine Schwachstelle fand der Bundesgesundheitsminister rasch: den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Verließen Patienten am Wochenende ein Klinikum, war es um ihre Medikation schlecht bestellt. Mit seinem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat Gröhe Nägel mit Köpfen gemacht. Künftig dürfen Mediziner im Klinikum Arzneimittel verordnen. Details zu dieser Vorgabe sollten Experten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeiten. Jetzt gibt es wichtige Eckpunkte dazu.
Künftig soll ein neuer Passus die Arzneimittel-Richtlinie ergänzen. Kliniken werden in die Pflicht genommen, vorab zu prüfen, ob tatsächlich Versorgungsengpässe vorliegen. Folgt beispielsweise auf den Entlassungstag ein Feiertag oder ein Wochenende, sollten Ärzte Pharmaka rezeptieren oder Patienten Präparate gleich mitgeben. Organisatorische Aspekte kommen ebenfalls zum Tragen: Wie leicht ist die zuständige Arztpraxis erreichbar? Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber von Klinikärzten, Kollegen im ambulanten Bereich besser zu informieren – über bereits ausgehändigte Arzneimittel, über Verordnungen, aber auch über Anschlusstherapien.
Bleiben noch bürokratische Regelungen zu beachten. Für Mediziner im stationären Bereich gelten strikte Vorgaben, falls sie Pharmaka auf Kassenrezept verordnen. Mediziner dürfen nur Gebinde mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen aufschreiben. Sollten N1-Gebinde nicht verfügbar sein, bleibt alternativ eine andere Packung mit dem Inhalt der N1-Größe. Als Therapiedauer sind damit maximal zehn Tage festgelegt. Da beispielsweise Verbandsstoffe oder Trinknahrung nicht der Packungsgrößenverordnung unterliegen, sieht der Gesetzgeber hier Verordnungen für maximal sieben Tage vor. Aus dem Kassenrezept wird ein optisch unterscheidbares „Arzneiverordnungsblatt“ mit dreitägiger Gültigkeit. Jede Ergänzung am eingedruckten Inhalt bedarf einer erneuten Unterschrift inklusive Datumsangabe. Nicht immer sind Rezepte Mittel der Wahl. Um eine Therapie, beispielsweise durch die Gabe oraler Antibiotika, abzuschließen, sollten Patienten vor dem Wochenende oder vor Feiertagen vorrangig Präparate mitbekommen. Dies sei schon aufgrund der Wirtschaftlichkeit geboten, heißt es im Entwurf.
Jetzt ist es an der Zeit, alle Themen kritisch zu prüfen. Innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung konnten Standesvertreter der Ärzte und Apotheker – inklusive ABDA – alle Passagen kommentieren und Verbesserungsvorschläge präsentieren.