Die finanzielle Hilfe für Zahnarztpraxen fällt geringer aus, als ursprünglich von Spahn versprochen. Statt Rettungsschirm gibt es ein zinsloses Darlehen.
Enttäuschung bei den Zahnärzten: Nachdem zunächst von einem Rettungsschirm die Rede war, wird die finanzielle Unterstützung für Zahnärzte nun in Form eines zinslosen Darlehens stattfinden.
Ursprünglich hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von einer Liquiditätshilfe gesprochen, bei der Praxisbetreiber ein knappes Drittel der Summe hätten behalten können. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) setzte nun jedoch ein komplett zurückzuzahlendes Darlehen durch.
Eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, die am Montag veröffentlicht wurde und heute in Kraft tritt, sieht vor, dass neben Zahnärzten nun auch Therapeuten und Rehaeinrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen sollen. Der Grund dafür sind einbrechende Patientenzahlen.
Die ursprünglich von Spahn vorgesehene Hilfe wurde durch Finanzminister Scholz stark eingeschränkt. So hieß es am 11. April in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums noch: „Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung.“
Auf die Einschränkungen folgt nun Kritik. Bisher habe man die Zahnärzte ohnehin schon vergessen, wenn es um finanzielle Hilfen im Gesundheitsbereich ging, so der Präsident der Bundesärztekammer in einer Pressemitteilung. Man habe alle Hoffnung in die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung gesetzt. „Mit der nun von der Bundesregierung beschlossenen endgültigen Fassung werden aber auch diese Hoffnungen zerschlagen“, so Engel.
Es handle sich nicht um echte Hilfe, sondern lediglich um einen Kredit, kritisiert Engel und bezeichnet die Begründung, Zahnärzte könnten ihre Verluste im Laufe des Jahres durch Mehrarbeit wieder ausgleichen, als „zynisch“. Eine Userin auf Twitter zieht einen sarkastischen Vergleich mit der Autoindustrie:
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Eine Zahnärztin reagiert auf den Tweet: „Ich bin immer noch sprachlos, wie mit uns selbstständigen #Zahnärzten umgegangen wird … keine Schutzausrüstung, kein #Rettungsschirm [...].“
Dabei gelten Zahnärzte sogar als besondere Risikogruppe während der Corona-Zeit. Hygienemaßnahmen wie nicht ins Gesicht zu fassen oder einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten, ist für Dentalmediziner schlicht nicht möglich. Sie sitzen bei ihrer Arbeit „mitten in der Aerosolwolke“.
Dazu kommt die finanzielle Belastung. Die Bundesärztekammer merkt an, dass Zahnarztpraxen häufig auf laufende Fixkosten von 10.000–20.000 Euro pro Monat kommen. Die Gründung einer Einzelpraxis koste zudem durchschnittlich 598.000 Euro. Auch hier kommt häufig ein Kredit zum Einsatz. Ein weiterer Kredit helfe also nicht weiter.
Einer nicht repräsentativen Umfrage der Bundesärztekammer zufolge liegt der Rückgang des Arbeitsaufkommens bei über 50 Prozent. Zwischen 59 und 86 Prozent der befragten Praxen mussten Kurzarbeit beantragen. Die Umfrage basiert auf 2.719 auswertbaren Fragebögen.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußert ihren Unmut: „Von einem Schutzschirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss“, sagt Dr. Wolfgang Eßer von der KZBV. Die Krise für die zahnärztlichen Praxen habe sich damit nur verlängert.
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