Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wird ab kommender Woche aufgehoben. Laut G-BA entsteht dadurch keine zusätzliche Gefahr für Ärzte und Patienten.
Die befristete Ausnahmeregelung zur Krankschreibung per Telefon (DocCheck berichtete) wird ab kommender Woche wieder aufgehoben. Das entschied heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
„Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist“, heißt es in der Pressemitteilung zum Entschluss.
Laut G-BA sei ein Anstieg der Neuinfektionen durch zahlreiche Einschränkungen des täglichen Lebens, auch in Arztpraxen, deutlich verlangsamt worden. Die Ausnahmeregelung könne daher ohne Gefahr für Ärzte und Patienten aufgehoben werden.
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