Der Amtsarzt muss nun doch nicht intubieren, wenn er das nicht kann oder will: Das Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen wurde überarbeitet.
Das von Ministerpräsident Laschet für Nordrhein-Westfalen geplante Pandemie-Gesetz sorgte bei Medizinern schon für viel Diskussionsstoff (wir berichteten). Auch in unserer Community war die Kritik groß, schließlich beinhaltete der Gesetzesentwurf weitreichende Befugnisse für die Landesregierung während der COVID-19-Pandemie. Dieses Gesetz wird nun entschärft, wie aus aktuellen Medienberichten hervorgeht.
Fraktionsspitzen der CDU/FDP-Koalition sowie der oppositionellen SPD und Grünen gaben diese Entscheidung am Mittwochabend bekannt. Der für Mediziner wichtigste Punkt: Die besonders umstrittene Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern im Katastrophenfall wurde nun gestrichen. Es soll stattdessen ein Freiwilligenregister eingerichtet werden. Außerdem soll es jetzt ein Ablaufdatum geben: Das Pandemie-Gesetz soll heute (Donnerstag) in einer Landtags-Sondersitzung verabschiedet werden und bis 31. März 2021 befristet sein.
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