Bayern hat sie jetzt – die Ausgangssperre. Dieses Wochenende soll auch in anderen Bundesländern die Entscheidung fallen, ob weitere Einschränkungen umgesetzt werden. Was bedeutet das für Arztpraxen und Apotheken?
Eine der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung ist der Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese gibt es je nach Stand der Website bei den jeweiligen Landkreisen oder Gemeinden. Doch auch Kammern und Verbände stellen sie teilweise zur Verfügung.
Apothekerkammer denkt voraus
So hat die Apothekerkammer Berlin, ebenso wie die Apothekerkammer Westfalen-Lippe, bereits Passierscheine an ihre Mitglieder verschickt. Nach Angaben von „Apotheke Adhoc“ heißt es auf ihnen: „An Angehörige von Vollzugsorganen: Der/Die Apothekeninhaber/in bescheinigt hiermit, dass die angegebene Person zum betriebsnotwendigen Personal der Apotheke gehört. Die betreffende Person ist für die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs und damit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar und muss deshalb auch im Falle einer Ausgangssperre die Apotheke erreichen können.“
Für Arztpraxen hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ebenfalls Passierberechtigungen für Mitarbeiter verschickt, wie die „Freie Presse [Paywall]“ berichtet. Im Ernstfall sollen sie diese ausfüllen. Noch ist unklar, ob es im Falle einer bundesweiten Sperre zu einheitlichen Formularen kommen würde.
Im Zweifelsfall Marke Eigenbau
Allgemeingültige Muster kann man sich ansonsten in Bayern abgucken. So stellt der Landkreis Tirschenreuth eine Vorlage zur Verfügung. In der im Landkreis liegenden Stadt Mitterteich herrscht bereits seit Mittwoch eine Ausgangssperre. Die Vorlage ist recht formlos – sie enthält Angaben zum Berufspendler sowie beide Adressen, zwischen denen gependelt wird.
Andere Beispiele enthalten die Hinweise, dass es sich um einen systemrelevanten Beruf handelt, welche Arbeitszeiten gelten (sofern festlegbar) und einen Firmenkontakt, sodass bei Nachfragen angerufen werden kann. Um den Mitarbeitern unangenehme Nachfragen zu ersparen, lohnen sich ausführlichere Angaben.
Das Schreiben wird dann unterschrieben und mit Firmenstempel besiegelt. Im Fall von Grenzpendlern werden deutlich mehr Informationen gefordert und auch die Gemeinde muss ihr Siegel daruntersetzen – hier beispielhaft aus Baden-Württemberg. Teilweise müssen auch Pendlerkarten in die Windschutzscheibe gelegt werden.
Bald auch in ganz Deutschland?
In Bayern greift das Infektionsschutzgesetz. Die Konsequenzen bei Nichteinhalten können je nach Lesart von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Wie eine bundesweite Regelung aussehen könnte, wirft noch viele Fragen auf.
Dass über schärfere Maßnahmen nachgedacht wird, sprach zuletzt Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) an. So äußerte er gegenüber dem „SPIEGEL“, dass Samstag als entscheidender Tag gelte. „Wir werden uns das Verhalten der Bevölkerung an diesem Wochenende anschauen“, sagte er.
Nach wie vor tummeln sich in ganz Deutschland große Menschengruppen bei bestem Wetter an öffentlichen Plätzen – selbst unter der Woche. „Am Samstag verabreden sich die Menschen ja traditionell miteinander, weil sie frei haben“, Braun weiter. „Das muss jetzt eingestellt werden. Geschieht das nicht, kann es passieren, dass auch in den Bundesländern weitergehende Maßnahmen beschlossen werden, obwohl wir das eigentlich vermeiden wollen.“ Am Sonntagabend soll Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten in einer Telefonkonferenz beraten.
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Ein Artikel von Carolin Siebert