Wissen wir eigentlich konkret, was zu tun ist, wenn wir einen kritischen Corona-Patienten vor uns haben? Für eine solche Situation gibt es nun einen speziellen Leitfaden.
Deutschland muss sich auf eine stetig steigende Anzahl von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der Kliniken einstellen. Doch wissen alle, wie die Behandlung konrekt aussehen muss? Damit Mediziner in Deutschland nun einheitliche Empfehlungen zum Umgang mit infizierten Intensivpatienten haben, gibt es eine Veröffentlichung der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).
Die DGIIN hat die Empfehlungen für die intensivmedizinische Behandlung von COVID-19-Patienten in Zusammenarbeit mit Experten mehrerer Fachgesellschaften veröffentlicht.
„Die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Wir gehen fest davon aus, dass dies zu einem weiteren Anstieg an Intensivpatienten führt“, wird Dr. Stefan Kluge, Vorstandsmitglied der DGIIN und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in der Pressemitteilung zitiert. Der veröffentlichte Artikel soll den Kliniken kompakte Empfehlungen für den Umgang mit COVID-19-Patienten an die Hand geben. Die DGIIN rät den Krankenhäusern außerdem, dass sich dort interdisziplinäre Teams aus Intensivmedizinern, Pflegekräften, Infektiologen und Krankenhaushygienikern zusammenschließen, um sich mit dem Thema zu befassen.
Für den Nachweis von SARS-CoV-2 wird ein tiefer Rachenabstrich oder Rachenspülwasser empfohlen. Bei einem negativen Testergebnis bei dringendem klinischen Verdacht wird eine erneute Testung empfohlen. Auch sei zu beachten, dass der Rachenabstrich im Verlauf der Erkrankung wieder virenfrei sein kann, sodass in diesen Fällen die Gewinnung von Tracheobronchialsekret hilfreich sei.
Laborchemisch zeige sich bei ca. 80 % der Patienten eine Lymphopenie, bei einem Drittel mit Leukopenie. Oft läge ein erhöhtes CRP vor, wobei sehr hohe Werte mit einer schlechteren Prognose zu korrelieren schienen.
Im Röntgenbild zeigen sich bilaterale Infiltrate in der Lunge. Ein CT solle, aufgrund des Infektionsrisikos für Mitarbeiter und Patienten nur bei therapeutischer Konsequenz durchgeführt werden.
In den Empfehlungen wird auch dazu geraten, dass sich nur speziell geschultes Personal um die COVID-19-Patienten kümmern und dieses für die Versorgung aller anderen Patienten freigestellt werden solle.
Das Robert-Koch-Institut definiert die persönliche Schutzausrüstung, die jeder Arzt oder Pfleger mit Corona-Patientenkontakt unbedingt tragen müsse folgendermaßen: Schutzkittel, Einweghandschuhe, dicht anliegende Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z. B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille. Wichtig sei die korrekte Verwendung der Schutzkleidung, dies beinhaltet das kontrollierte Anlegen (insbesondere Dichtsitz der Maske) und das korrekte Ablegen (mit mehrfachen Händedesinfektionen), die Mitarbeiter sollten diesbezüglich geschult sein.
Das ganze Paper mit weiteren Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung und Beatmungsmaßnahmen findet ihr hier.
Die Pressemitteilung der DGIIN hier.
Bildquelle: Daan Stevens, unsplash