Wer zählt eigentlich als COVID-19-Patient? Hier gibt es unterschiedliche Zählweisen – und die wirken sich auf die Fallstatistik aus.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie sind inzwischen 77 Länder auf der Welt betroffen. Doch wie viele Personen genau infiziert sind, weiß keiner. Dafür gibt es naheliegende Gründe:
Daneben existieren auch politische bzw. strukturelle Gründe: Beispielsweise ist der Iran vermutlich besonders schlimm betroffen. Je nachdem ob man der Regierung, den Nachrichtendiensten oder Personen auf Twitter glaubt, liegt die Zahl der Toten zwischen 30 und über 200.
Selbst wenn sich alle vorbildlich verhielten, würden die Zahlen abweichen. Dies liegt darin begründet, dass es unterschiedliche Falldefinitionen gibt: Man unterscheidet unter anderem zwischen „wahrscheinlichem“ und „bestätigtem Fall“. Am 06.02.2020 meldete China weniger neue Erkrankungsfälle als am Vortag. Laut Medienberichten soll die chinesische Nationale Gesundheitskommission (NHC) eine veränderte Definition für „bestätigte Fälle“ angewendet haben. Demnach sollen Personen, bei denen das SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, die aber keine Symptome zeigten, nicht mehr als bestätigter Fall angesehen worden sein. Eine solche Kategorisierung entspricht jedoch nicht der Falldefinition der WHO, die einen labordiagnostischen Virusnachweis unabhängig der Symptome als Bestätigung ansieht.
Zwischen dem 13.02. und dem 19.02.2020 änderte die NHC erneut die Kriterien, was zu einer deutlich erhöhten Zahl an Neuinfektionen führte: Nun konnten Ärzte in der Provinz Hubei allein anhand von klinisch-epidemiologischen Hinweisen, selbst bei negativem Labortest, einen „bestätigten Fall“ melden. Ungeachtet dessen führte die WHO in ihrem Bericht anfangs nur die laborbestätigten Fälle aus China auf, um dann ab dem 17.02.2020 beide Diagnosemöglichkeiten zu berücksichtigen, ohne jedoch die Fallzahlen in Hubei separat darzustellen. Ab dem 20.02.2020 revidierte die NHC die Sonderregelung für Hubei, sodass auch die WHO wieder die ursprüngliche Zählweise für China anwendete. Dieses wiederholte Hin und Her dürfte schon beim einen oder anderen für Verwirrung gesorgt haben.
In Deutschland empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) folgendes Vorgehen: Ein begründeter Verdachtsfall ist sofort an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Dieser liegt vor, bei:
Als Risikogebiete gelten laut RKI u.a. Teheran (Iran), die Provinz Hubei (China) und die Region Lombardei (Italien).
Des Weiteren existieren Konstellationen, bei denen eine weitergehende Abklärungsdiagnostik durchgeführt werden sollte. Das Labor ist generell verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis des SARS-CoV-2 namentlich an das Gesundheitsamt zu melden.
Bilquelle: Bridget Coila, flickr