Jeder zweite arbeitsbedingte Todesfall in Europa ist auf Krebs zurückzuführen. Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Kommission. Deshalb will sie den Umgang mit belastenden Chemikalien im Job stärker regulieren. Wer ist betroffen?
„Bei den meisten Karzinogenen und Mutagenen ist es wissenschaftlich nicht möglich, Grenzen zu ermitteln, unterhalb deren bei der Exposition keine schädlichen Wirkungen auftreten würden“, schreibt die Kommission. „Obgleich die Festlegung der Grenzwerte für Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit gemäß dieser Richtlinie die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, die sich aus der Exposition bei der Arbeit ergeben, nicht vollständig beseitigt (Restrisiko), trägt sie dennoch zu einer erheblichen Verringerung (...) bei.“
Anfang 2017 hatte die Europäische Kommission bereits Richtgrenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe veröffentlicht. Auf Basis dieser Empfehlung sind Mitgliedsstaaten in der Pflicht, Grenzwerte zu beschließen. Hier handelt sich um eine Orientierungshilfe mit Ermessensspielraum bei der Umsetzung. Alle Grenzwerte beziehen sich, wenn nicht anders erwähnt, auf die achtstündige Exposition pro Tag. Betroffen sind dabei vor allem Angestellte in der Industrie. Die vollständige Liste kann man hier nachlesen. Es folgt ein Auszug aus dieser Liste:
Ende 2017 folgte eine weitere Richtlinie unter anderem mit folgenden Stoffen:
Jetzt hat die EU-Kommission empfehlen, Arbeitsplatz-Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bestehende Gesetzgebung aufzunehmen. Mehr als eine Million Menschen sollen von der Exposition betroffen sein. Ziel der Initiative ist, 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern. In einer Pressemeldung nennt die Kommission noch keine Zahlen, aber zumindest die betroffenen Substanzen:
Mit neuen Bewertungen solle der Schutz von Arbeitnehmern weiter verbessert werden, schreibt die Kommission.