Auch in Deutschland nimmt die Zahl an bestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 zu. Bei niedergelassenen Ärzten werden früher oder später Corona-Patienten aufkreuzen. Darauf müsst ihr achten.
Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal haben Zugriff auf umfangreiches Material, etwa über das Robert-Koch-Institut (RKI) oder über das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Laien informieren sich dagegen meistens über weniger fachliche Medien. Diese Informationen sind nicht immer korrekt und exakt.
Deshalb ärgern Ärzte sich auch über schwer zugängliches oder fehlendes Infomaterial für Laien. Das bestätigt auch eine Umfrage mit 1.097 Haus- und Fachärzten. 68 Prozent gaben an, dass sie sich besseres Material wünschen.
Patienten sind angehalten bei Symptomen nicht direkt eine Praxis oder die Notaufnahme zu besuchen, sondern erst Kontakt übers Telefon aufzunehmen. Doch nicht alle werden sich daran halten.
Bereits die MFA sollten angewiesen werden, am Telefon bzw. am Empfang verdächtige Symptome abzufragen. Im Zweifelsfall sind diese Patienten zu separieren; sie sollten nicht im Wartezimmer mit anderen Personen Kontakt haben.
Sollte die Frage 1 zusammen mit den Fragen 2a oder 2b bejaht werden, liegt der Verdacht, dass neuartige Coronaviren zu den Beschwerden geführt haben, nahe.
Sowohl der Patient als auch die medizinische Fachkraft bzw. der Arzt sollten umgehend eine FFP-2- bis FFP-3-Maske anlegen. Achtung – bei Bärten schließen Masken nicht immer korrekt. Außerdem ist der Patient separat unterzubringen, etwa in einem Untersuchungszimmer. Klinische oder radiologische Befunde liefern weitere Hinweise.
Als Option nennt das RKI einerseits, ressourcenschonend zu arbeiten. Man sollte beispielsweise die Besucher von Patienten mit nachgewiesener Infektion auf ein Minimum beschränken. Andererseits können wiederverwendbare Masken gemäß den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herangezogen werden. Das RKI warnt hier aber vor erhöhten Kontaminationsgefahren.
Bei Patienten mit leichter Erkrankung und ohne Risikofaktoren für Komplikationen (wie Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter, Schwangerschaft) empfiehlt das RKI eine Unterbringung zu Hause – bis Laborergebnisse vorliegen. Vorausgesetzt werden bekannte Regeln zur Handhygiene sowie zur Nies- und Hustenetikette. Auch ein gut belüftbares, separates Zimmer sollte vorhanden sein. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, müssen Patienten unter geeigneten Schutzvorkehrungen ins Krankenhaus gebracht werden.
8. Wie ist mit Kontaktpersonen umzugehen?
Dem RKI zufolge sollten Ärzte zwei Kategorien unterscheiden:
Generell sind Meldungen abzusetzen, sollten Symptome auftreten.
Nach aktuellem Kenntnisstand dauert eine Infektion mindestens 10 Tage, meistens 14 Tage. Als Kriterien zur Aufhebung von Isolationsmaßnahmen nennt das RKI:
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