Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und weitere Fachgesellschaften haben gestern eine Stellungnahme zur Debatte um Misoprostol veröffentlicht.
Sie betonen, dass entgegen der Berichterstattung der Einsatz von Misoprostol bei Geburtshelfern nicht umstritten sei, sondern als sehr effektiv gelte. Die Mediziner stützen sich hierbei auf eine starke Evidenz, die in mehr als 80 randomisiert-kontrollierten Studien zeigen konnte, dass Misoprostol das effektivste Medikament zur Geburtseinleitung ist. Bei oraler Anwendung führe es zu weniger Kaiserschnitten als jedes andere Medikament. Zur Geburtseinleitung würde außerdem nicht „Cytotec 200“ genutzt, sondern ein Misoprostol-Präparat geringerer Dosierung. Der Off-Label-Use erkläre sich dadurch, dass fast alle Zulassungsstudien Schwangere und Kinder ausschließen.
Schwere Nebenwirkungen vor allem bei voroperierten Patientinnen
Auch die in den Berichten des „Bayerischen Rundfunks“ und der „Süddeutschen Zeitung“ erwähnten schweren Nebenwirkungen wie Todesfälle und Uterusrupturen seien Einzelfälle gewesen, bei denen meist im Vorfeld Operationen an der Gebärmutter erfolgt seien. Hier sei das Risiko für eine Uterusruptur unabhängig von der Geburtseinleitung erhöht. Misoprostol dürfe in diesen Fällen nicht gegeben werden. Ebenso dürfe Misoprostol nicht eingesetzt werden, wenn bereits Wehentätigkeit zu verzeichnen ist, da dies zu sogenannten „Wehenstürmen“ führen könne.
Einseitige Berichterstattung führe zu Verunsicherung
Die Fachgesellschaften seien „irritiert über die aktuelle einseitige Berichterstattung, die zu einer unnötigen und gefährlichen Verunsicherung der Schwangeren und der in die Betreuung der Schwangeren eingebundenen Fachkräfte führt(e)“. Sie weisen darauf hin, dass Frauen (die keine Gebärmutteroperation in der Anamnese haben) sogar ein niedrigeres Risiko hätten, schwere Komplikationen zu erleiden, wenn sie zur Geburt eingeleitet werden. Sie verweisen weiterhin auf zahlreiche internationale Leitlinien, in denen der Einsatz von Misoprostol zur Geburtseinleitung empfohlen wird.
Quelle: © DGGG
Bild: © Nicolas Baumert /pixabay
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