PJler sollen endlich eine Aufwandsentschädigung erhalten, findet zumindest der Marburger Bund. Aus seiner Sicht ist das Praktische Jahr weit mehr als ein Praktikum.
Den BAföG-Höchstsatz von 597 Euro erhalten nur die wenigsten PJler. Gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert der Marburger Bund Rechtsanspruch auf Aufwandsentschädigung im PJ. Darauf machte er gestern in folgender Pressemitteilung aufmerksam:
Angehende Ärzte sind im Praktischen Jahr (PJ) ihres Studiums in Vollzeit als de-facto-Arbeitskräfte in den Klinik- und Praxisalltag eingebunden, ohne eine sichere finanzielle Rückendeckung zu haben. Seit Jahren weisen die Medizinstudenten auf diesen Missstand in der Gesetzgebung hin – jetzt muss die Politik endlich handeln und einen Rechtsanspruch auf eine verpflichtende finanzielle Aufwandsentschädigung im PJ im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung verankern. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund (MB) fordern das Bundesministerium für Gesundheit nachdrücklich dazu auf, den Reformentwurf zur ärztlichen Approbationsordnung entsprechend anzupassen.
Der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung wird im bisherigen Entwurf mit der Begründung abgelehnt, dass das PJ lediglich ein Praktikum im Rahmen des Studiums sei. Diese Einstufung als reines Praktikum hält der Realität der Studenten in keiner Weise Stand. bvmd und MB fordern daher eine gesetzliche Lösung, die für die Ableistung aller PJ-Abschnitte eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes sicherstellt. Erst durch eine entsprechende Aufwandsentschädigung wird gewährleistet, dass die Studierenden neben der Präsenzausbildung im PJ ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung des Gelernten sowie zur Staatexamensvorbereitung haben.
„Die Aufwandsentschädigung ist ein entscheidender Faktor für den Ausbildungserfolg des Praktischen Jahres: Nur mit einer ausreichenden finanziellen Absicherung sind die Studierenden zeitlich und mental in der Lage, sich auf den Lernfortschritt und die hochwertige Patientenversorgung in diesem essentiellen Studienabschnitt zu konzentrieren“, so Aurica Ritter, Präsidentin der bvmd. Die BAföG-Regelungen als Standard der Studienfinanzierung bildeten Studienabschnitte wie das PJ im Medizinstudium nur unzureichend ab.
„Es muss endlich die Leistung gewürdigt werden, die jeden Tag von Tausenden PJlerinnen und PJlern erbracht wird. Ohne ihre Mithilfe und ihr Engagement wäre vieles nicht möglich, was in Kliniken und Praxen als selbstverständlich gilt“, verdeutlicht Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im MB. „Wir wollen nicht neben einem Vollzeit-PJ noch zusätzlich Geld verdienen müssen, um über die Runden zu kommen. Die PJ-Aufwandsentschädigung darf nicht länger vom Wohlwollen einzelner Kliniken abhängen. Wir brauchen eine existenzsichernde Geldleistung überall dort, wo Medizinstudierende ihr Praktisches Jahr ableisten“, so Schiller.
„Gerade gegen Ende des Studiums haben viele Medizinstudierende keinen BAföG-Anspruch mehr, da sie etwa durch studienbegleitende Promotionen, Auslandssemester, Ehrenamt, Familie oder Erkrankung häufig über die knapp bemessene Regelstudienzeit hinauskommen“, sagt Joachim Pankert, Projektleitung „faires PJ“ der bvmd. Eine bundesweit geregelte Mindestaufwandsentschädigung nach BAföG-Höchstsatz sei daher überfällig.
bvmd und MB weisen in diesem Rahmen auf Beschlussfassungen des Deutschen Ärztetags hin, der bereits seit Jahren eine bundesweit einheitliche, obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung fordert. Erst im vergangenen Jahr hatte der 122. Deutsche Ärztetag in Münster diese Position erneut bekräftigt und gleichzeitig eine Abgeltung der Aufwandsentschädigung mit Sachleistungen (wie z. B. kostenlose Verpflegung oder kostenlose Unterkunft) abgelehnt.
Textquelle: Marburger BundBildquelle: Markus Spiske, unsplash