In der Psychiatrie haben wir öfter Patienten, die tagsüber zwar gut orientiert sind, aber nächtliche Verwirrtheitszustände zeigen. Sollte man sie deshalb nachts auf die geschützte Station verlegen?
Es gibt Patienten, die tagsüber noch gut orientiert sind und deshalb auch auf einer offenen Station behandelt werden, die aber nächtliche Verwirrtheitszustände zeigen. In diesen nächtlichen Verwirrtheitszuständen können Hinlauftendenzen und eine Eigengefährdung durch Hilflosigkeit bestehen.
Es gibt nun die Option, diese Patienten nur für die Nächte – als „Schlafgäste“ – auf die geschützte Station zu verlegen. Klingt erstmal plausibel. Denn tags kommt der Patient auf der offenen Station zurecht, und man möchte ihm vielleicht auch tags nicht die etwas unruhigere Atmosphäre der geschützten Station antun. Außerdem ist der Platz dort knapp. Und der Patient schläft nachts ohnehin, oder?
Dagegen spricht, dass zu den in Granit gemeißelten Basics der Delirprophylaxe gehört, dass alles nur erdenklich Mögliche getan wird, damit sich der Patient zuverlässig orientieren kann: Eigene Brille, eigenes Hörgerät, Kalender und Uhr, feste Ansprechpartner, ruhige und stabile Umgebung.
Das genau führt dann aber zu der Überlegung, dass es für die Orientierung nicht gut sein kann, wenn der Patient wie ein Rucksackreisender sein Zelt jede Nacht an einer anderen Stelle aufschlagen soll als dem Ort, an dem er den Tag verbracht hat. Das kann nur zur Verwirrung beitragen.
Ich denke, dass Patienten, die unter nächtlicher Verwirrtheit leiden, in aller Regel auf einer Station behandelt werden sollten, die nachts für ausreichend Sicherheit sorgen kann. Und zwar ganz, oder gar nicht. Keine Schlafgäste!
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
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