Bei seinem Tempo kommt nicht jeder mit. Die Rede ist von Jens Spahn. Er hat 18 Gesetze in 18 Monaten vorzuweisen. Kennst du alle? – Sonst nimm dir 8 Minuten Zeit.
Spahn scheute sich nicht, im ersten Teil seiner Amtszeit Themen aus allen Bereichen – sprich Medizin, Pharmazie und Sozialrecht – anzupacken. Das klappte mal besser und mal schlechter. Wir haben alle 18 Gesetze zusammen gefasst und ziehen Bilanz.
1. Das Masernschutzgesetz: Ab März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gemäß der STIKO-Empfehlungen gegen Masern geschützt sind. Betreuer, Pfleger oder Erzieher von Kitas und Kindergärten sowie Schulen nimmt Spahn ebenfalls in die Pflicht. Mit diesem Gesetz will er gegen Impflücken vorgehen. Laut Umfragen der Techniker Krankenkasse hat die Hälfte aller im Jahr 2016 geborenen Kinder bis zum zweiten Geburtstag nicht alle empfohlenen Impfungen erhalten. Gegen Masern sind elf Prozent nur teilweise geschützt. Eltern droht speziell bei fehlendem Masern-Schutz ihrer Kinder ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Der Nachwuchs kann vom Kita- oder Kindergarten-Besuch ausgeschlossen werden.
Fazit: Gutes Zureden und Informieren scheint beim Thema Impfungen nichts zu bringen; immer noch packen Impfgegner ihre Aluhüte aus. Das Gesetz ist angesichts hoher Masern-Fallzahlen (501 Fälle wurden bislang in 2019 gemeldet, 2018 waren es 512, 2015 fast 2.500) nur konsequent und richtig. Es greift aber nicht bei Erwachsenen, doch auch hier gibt es viele Impflücken.
2. Das Digitale-Versorgung-Gesetz: Ein Sammelsurium an einzelnen Regelungen verbirgt sich hinter dem Digitale-Versorgung-Gesetz: Ärzte und Apotheker werden verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen – sonst droht zumindest Medizinern ein Honorarabzug. Generell will Spahn Standards schaffen, auch in Hinblick auf die Sicherheit.Hinzu kommt: Patienten sollen Apps auf Rezept erhalten. Nach eingehender Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz übernehmen GKVen ein Jahr lang die Kosten. Anschließend muss der Hersteller nachweisen, dass seine App tatsächlich die Versorgung verbessert. Im Erfolgsfall könnte sein Tool in die Regelversorgung übergehen – über Kosten muss die Firma direkt mit dem GKV-Spitzenverband sprechen.Ein weiterer Aspekt des Gesetzes: Spahn fordert, dass Patienten leichter herausfinden, welche Ärzte Videosprechstunden anbieten. Das gesamte Regelwerk greift ab Januar 2020.
Fazit: Deutschlands Gesundheitswesen muss digitaler werden. Das Gesetz ist ein Schritt in diese Richtung, trotz diverser Pannen bei der Telematik-Infrastruktur. Ob es sinnvoll ist, Apps nur nach technischen Kontrollen in der Versorgung einzusetzen, darf bezweifelt werden. Besser wäre, vorab Daten von Herstellern zu verlangen, wie beispielsweise in den USA.
3. Das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz: Neben der Digitalisierung ist die Pflege eines von Spahns Lieblingsthemen. Sein Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. Es sieht u.a. vor, jede zusätzliche Pflegekraft inklusive Tariferhöhungen und Azubis im ersten Jahr komplett zu refinanzieren. Und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen je nach Größe von einer Soforthilfe profitieren: Heime mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Dazu will Spahn 13.000 Pflegestellen neu schaffen.
Fazit: Immerhin wurde ein erster Schritt getan, damit sich die Situation verbessert. Zu befürchten ist, dass Angestellte aus der stationären Pflege in besser bezahlte Jobs an Kliniken wechseln. Reha-Einrichtungen hat Spahn auch nicht berücksichtigt. Und seine Strategie, Fachkräfte aus anderen Ländern abzuwerben, löst in Deutschland keine Probleme – sie verschlimmert vielmehr andernorts ebenfalls die Lage.
4. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz: Kommen GKV-Patienten nicht schnell genug an Arzttermine? Das dachte man zumindest im Bundesgesundheitsministerium. Seit Mai 2019 greifen neue Regelungen: Nicht nur die bekannten Terminservicestellen werden ausgebaut. Der Minister fordert von Ärzten, dass sie mindestens 25 Stunden pro Woche als Sprechstunde anbieten, was auch extrabudgetär entlohnt wird.
Fazit: Die Ausgangsfrage, ob Patienten wirklich zu lange auf Termine warten, ist umstritten. Befragungen, die vor Spahns Gesetz durchgeführt wurden, zeigten eine hohe Zufriedenheit der Versicherten im GKV- und PKV-Bereich; Deutschland hat immer noch eine der besten Versorgungsstrukturen weltweit. Und Ärzten einfach per Zwang – ohne Not – längere Öffnungszeiten aufs Auge zu drücken, ohne Tätigkeiten im Büro zu berücksichtigen, ist mehr als verwunderlich. Prädikat: Ein Gesetz, das man sich sparen kann.
5. Das Implantateregister-Errichtungsgesetz: Treten Sicherheitsprobleme mit Implantaten auf, ist es schwierig, zentral alle Betroffenen zu erreichen – Stichwort Brustimplantate-Skandal. Das will der Bundesgesundheitsminister mit seinem Implantateregister-Errichtungsgesetz ab 2020 realisieren. Dann werden alle Daten zu Implantaten zentral erfasst.
Fazit: Generell spielt bei personenbezogenen Daten der Schutz personenbezogener Informationen eine Rolle – auch bei dem Register. Dies ist zu berücksichtigen. Davon abgesehen, sind Patientenregister ein echter Gewinn an Sicherheit. Langjährige Erfahrungen zu Registern aller Art kommen aus den skandinavischen Ländern.
6. Das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Ziel des Gesetzes ist, Beatmungspatienten nach einem Krankenhausaufenthalt besser zu betreuen. Bislang wurden sie nach stationären Behandlungen ohne ausreichende Vorkehrungen in die ambulante Intensivpflege entlassen. Neue Leistungsansprüche, neue Vorgaben zur Qualität und bessere Ansprüche auf Reha-Maßnahmen sind jetzt im Regelwerk zu finden.
Fazit: Generell ist die Reform ein wichtiger Schritt, doch folgende Passage überrascht: „Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden.“ Was ist damit gemeint, inwieweit soll die Freizügigkeit von Patienten eingeschränkt werden? Das bleibt unklar.
7. Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes: Auch das Thema Organspende gehört zu Spahns Projekten. Trotz zahlreicher Bemühungen früherer Jahre ist die Spendenbereitschaft niedrig, und Gewebe aus dem 3D-Drucker sind derzeit noch keine Option. Zielgruppe des neuen Gesetzes sind aber nicht Patienten, sondern Krankenhäuser. Transplantationsbeauftragte erhalten mehr Befugnisse und mehr Geld als Voraussetzung ihrer Freistellung. Auch werden Entnahmekrankenhäuser künftig besser vergütet. Die Änderungen gelten seit 1. April 2019
Fazit: Spahn schließt einige finanzielle Lücken bei Transplantationen. Die Zeit ist zu kurz, um wirkliche Effekte zu sehen. Das größte Problem, nämlich die Skepsis vieler Menschen aufgrund früherer Organspende-Skandale, wird bestehen bleiben.
8. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 2019 wieder in gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernommen. Und ab 2020 müssen GKVen überschüssige Beitragseinnahmen innerhalb von drei Jahren abbauen.
Fazit: Gesetzlich Versicherte werden geringfügig entlastet, und GKVen müssen exorbitant hohe Reserven abbauen: zwei mehr als sinnvolle Maßnahmen angesichts der Wirtschaftslage.
9. MDK-Reformgesetz: Ab 2020 will Spahn den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) von den Krankenkassen lösen und als eigenständige Organisation ausbauen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) muss sich vom GKV-Spitzenverband abnabeln. Hinzu kommt, dass künftig die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang späterer Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmt.
Fazit: Den MDS bzw. MDK als unabhängige Institutionen mit weniger Kassennähe auszubauen, macht Sinn. Kritischer sieht es mit den selteneren Prüfungen von Abrechnungen aus. Weniger Kontrolle bedeutet auch weniger Nachzahlungen. Ob diese Idee wirklich clever war, ist fraglich.
10. Das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Im Gesetz geht es nicht nur – wie der Name vermuten lässt – um Regeln für Marketing und Wettbewerb, respektive gegen eine „Kodierbeeinflussung“ von Ärzten durch GKVen. Vielmehr will Spahn den Risikostrukturausgleich um eine Regionalkomponente gegen Über- und Unterdeckungen erweitern. Außerdem soll das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt werden statt, wie bisher, nur 50 bis 80 Krankheiten. Hinzu kommt ein Risikopool, um 80 Prozent bei Krankheiten über 100.000 pro Kopf und Jahr abzufangen. Nicht zuletzt plant der Minister, über Vorsorge-Pauschalen die Prävention zu stärken. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten.
Fazit: Eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ist schwierig. Viele Effekte werden sich erst in der Praxis zeigen.
11. Beitragssatzanpassung SGB XI: Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Sozialgesetzbuchs gilt seit Anfang 2019. Dadurch erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr: 3,3 Prozent). Dies war erforderlich, weil seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in 2017 mehr Menschen die neuen Leistungen in Anspruch genommen haben als erwartet.
Fazit: Pflege kostet Geld, vor allem bei steigender Zahl an Pflegebedürftigen. Gutachter haben bezweifelt, dass die Anpassungen wirklich zu einer nachhaltigen Finanzierung führen werden. Wann kommt es also zur nächsten Erhöhung?
12. Das Vor Ort-Apothekengesetz: Mit diesem Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium u.a. den „fairen Wettbewerb zwischen Online-Apotheken und Apotheken vor Ort“ wieder herstellen. Grund dafür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Richter stellten klar, dass die Rx-Preisbindung nicht für ausländische Versender gilt, die nach Deutschland liefern. Spahn regelt dies mit Änderungen im V. Sozialgesetzbuch – als Verbot für GKVen, Rx-Boni anzunehmen.
Fazit: Das Gesetz ist in mehrfacher Hinsicht umstritten. Einerseits haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln wieder zu verbieten. Daran will sich niemand erinnern. Andererseits erfasst Spahn den PKV-Bereich mit seinem Gesetz nicht; das V. Sozialgesetzbuch hat hier keine Relevanz. Sein Gesetz ist eher eine Bruchlandung oder – spekulativ – ein Kniefall vor Versandapotheken. Vor seiner politischen Karriere war Spahn selbst Lobbyist in dem Bereich.
13. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: Nach mehreren Arzneimittelskandalen (zum Beispiel waren verunreinigte bzw. gestohlene Medikamente in der legalen Lieferkette gelandet) will Spahn künftigen Pannen einen Riegel vorschieben. Bundes- und Länderbehörden sollen nicht nur besser zusammenarbeiten, sondern Apotheken und Hersteller stärker kontrollieren. Dazu gehören auch erweiterte Rückrufkompetenzen auf Bundesebene.
Fazit: Der Arzneimittelmarkt ist global geworden und stärkere Maßnahmen zur Sicherheit sind erforderlich. Das neue Gesetz behebt Schwachstellen, berücksichtigt aber internationale Aspekte kaum. Erst wenn die EMA, die FDA und andere Behörden besser im Austausch stehen, sind schnellere Reaktionen auf Ebene der Länder denkbar.
14. Das Hebammenreformgesetz: Auch gegen den Hebammenmangel will Spahn vorgehen, indem er ab 2020 ein duales Studium als Modellprojekt einführt. Nach sechs bis acht Semestern erhalten Studierende die Bezeichnung „Hebamme“ bzw. „Geburtshelfer“. Ziel ist es, den Beruf attraktiver zu machen.
Fazit: Hier bleiben derzeit viele Fragen offen: Wie soll später die Abgrenzung zwischen akademischen bzw. nicht-akademischen, zuvor ausgebildeten Fachkräften erfolgen? Und wie lassen sich Tätigkeiten der neuen, akademischen Geburtshelfer gegenüber Gynäkologen abgrenzen? Nicht zuletzt geben viele freiberuflich tätige Hebammen bzw. Geburtshelfer ihren Job wegen der hohen Prämien für Haftpflichtversicherungen auf – oder suchen sich eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis.
15. Das PTA-Reformgesetz: Aus dem Apothekenbereich stammt auch das PTA-Reformgesetz: Angehende Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sollen ab 2021 besser auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden – mit moderneren Inhalten während der Ausbildung. Geplant ist auch, die beruflichen Tätigkeiten in öffentlichen Apotheken auszuweiten; Details werden hier noch nicht genannt.
Fazit: Spahns Gesetz enttäuscht auf ganzer Linie. Der Beruf PTA wurde im Jahre 1968 neu geschaffen; grundlegende Ausbildungsreformen gab es bislang nicht. Der Minister konnte sich trotz erheblicher Einwände im Bundesrat nicht durchringen, die Ausbildung – wie von Verbänden gefordert – auf drei Jahre zu verlängern. Andere Optionen, etwa ein PTA-Studium an Fachhochschulen mit der Möglichkeit, Apothekenleiter befristet vertreten, wurden auch nicht umgesetzt. Mehr oder minder bleibt alles beim Alten.
16. Das ATA/OTA-Reformgesetz: Ab 2021 erhalten Anästhesietechnische Assistenten (ATA) und Operationstechnische Assistenten (OTA) erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung. Das wird im ATA/OTA-Reformgesetz festgeschrieben. Spahns Ziel ist, Standards zu schaffen und für mehr Patientensicherheit zu sorgen.
Fazit: Die Vereinheitlichung macht Sinn; zuvor hatten Verbände und Vertreter der Bundesländer ähnliche Forderungen geäußert: Das Gesetz ist ein Treffer.
17. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: Nach jahrelangem Tauziehen hat der Bundestag Ende September 2019 ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. Künftig soll die Approbation nach einem fünfjährigen Universitätsstudium (drei Jahre Bachelor, zwei Jahre Master) erteilt werden. Anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Eine bessere Vergütung sollen sie dann auch bekommen. Am 1. September 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.
Fazit: Auch hier versucht Spahn, für mehr Qualität zu sorgen; Curricula müssen erst erarbeitet werden. Was auffällt: Es gibt kein Praxissemester oder Praxisjahr; das könnte zum Probleme werden. Auch die Vergütungssituation selbst ist noch unklar.
18. Das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz: Im Mai 2020 tritt die europäische Verordnung für Medizinprodukte in Kraft. Dazu zählen Implantate, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, Röntgengeräte oder ärztliche Instrumente. Das Gesetz dient in erster Linie der technischen Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die neuen EU-Vorgaben.
Fazit: Das Gesetz entstand aus europarechtlichen Gründen, könnte aber bei Straftaten strenger sein. Es bleibt als Ultima Ratio bei Freiheitsstrafen von drei bis fünf Jahren. Ob das angesichts möglicher gesundheitlicher Schäden ausreicht, darf bezweifelt werden – Stichwort Brustimplantate-Skandal.
Die Bilanz dieser wahren Flut an Gesetzen fällt zwiespältig aus. Spahn ist zugute zu halten, dass er viele Altlasten früherer Gesundheitsminister „geerbt“ hat und die Probleme angepackt hat. Auf der anderen Seite wäre es sinnvoll, sich für manche Gesetze mehr Zeit zu lassen. Masse statt Klasse trifft leider auf so manches Gesetz zu.
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