Hermann Gröhe, selbsternannter Förderer von Health-IT, hat große Pläne. Mit einer „Lex DrEd“ will er Online-Praxen das Handwerk legen. Apotheker sollen überprüfen, ob es bei Verordnungen persönliche Kontakte zwischen Arzt und Patient gab. Das Chaos wächst.
Online-Praxen wie DrEd sind Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ein Dorn im Auge. Mit seinem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, besser bekannt als AMG-Novelle, will er dem Spuk ein Ende bereiten.
Um den Schutzzweck der Verschreibungspflicht umfassend zu erfüllen, planen Regierungsvertreter, bereits geltende Regelungen durch Vorgaben für die Abgabe von Arzneimitteln zu ergänzen. Im Fokus steht dabei die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). „Ein Arzneimittel darf nicht abgegeben werden, wenn für den Apotheker erkennbar ist, dass die Verschreibung nicht die Anforderungen des § 48 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit den Regelungen gemäß § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 Arzneimittelgesetz erfüllt“, heißt es im Entwurf. Kollegen sollen künftig nur Rezepte beliefern, falls es bei deren Ausstellung direkte Kontakte zwischen Arzt und Patienten gegeben hat. Ansonsten bleibt § 17 ApBetrO, um die Belieferung zu verweigern: „Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.“ Trotzdem soll es ein Hintertürchen geben: In „begründeten Ausnahmefällen“, etwa bei Folgeverordnungen, dürfen Ärzte ihre Verordnungen ohne direkten Kontakt ausstellen.
Doch gut gemeint, ist bekanntlich nicht gut. Apotheker rechnen mit zahlreichen Problemen in der Praxis. Einmal mehr werden sie zur kontrollierenden Instanz. Lehnen Kollegen Rezepte von bekannten Online-Praxen ab, werden DrEd und Co. Patienten stehenden Fußes an europäische Versandapotheken verweisen. Heimische Verordnungen bergen ebenfalls Sprengstoff. Wie sollen Pharmazeuten erkennen, ob ihre Kunden tatsächlich beim Arzt waren oder ob eine Ausnahme greift? Praxisinhaber überlassen das Ausstellen nur allzu gerne MFA. Oft liegen stapelweise Blankorezepte mit Unterschrift parat. Für Krankenkassen bieten sich neue Steilvorlagen, um ihre Retax-Keule zu schwingen. Sie folgen bereits heute Gröhes Argumentation zur sicheren Arzneimittelversorgung.
Wenig erstaunlich, dass es noch andere Meiningen gibt. Kaum war die Tinte unter dem Koalitionsvertrag getrocknet, meldete sich DrEd zu Wort. Politiker würden „ohne jede Evidenz auf Basis reiner Vermutungen“ behaupten, die telemedizinische Diagnose berge unkontrollierbare Risiken. Online-Ärzte verweisen auf andere Länder. Kollegen aus der Schweiz und aus Großbritannien haben seit Jahren die Möglichkeit, Diagnostik und Therapie per Telemedizin durchzuführen. Wissenschaftlichen Studien zufolge sind Video-Konsultationen bei vielen Indikationen medizinisch gleichwertig zum persönlichen Besuch beim Arzt. Idealerweise entscheiden Health Professionals von Fall zu Fall, ob ein Vor-Ort-Termin überhaupt erforderlich ist. Das entlastet überfüllte Praxen. Ob Verbote zur Arzneimittelabgabe europarechtlichen Vorgaben standhalten, ist fraglich. Brüssel setzt seit Ende 2013 auf EU-Richtlinien zur Patientenmobilität. Versicherte haben die Möglichkeit, sich in Mitgliedsländern behandeln zu lassen. Falls ausländische Rezepte der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), § 2, entsprechen, sind deutsche Apotheker bislang verpflichtet, Präparate abzugeben. Ein im September 2015 veröffentlichter Bericht zeigte allerdings, dass viele Bürger von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch machen – teils aus Unkenntnis, teils aufgrund der guten Versorgung im Heimatland. Neue Tools sollten sich im Idealfall am Bedarf von Versicherten orientieren.
Genau hier tun sich Abgründe auf, wie eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung mit knapp 1.600 Bürgern zeigt. Rund 45 Prozent gaben an, eine Video-Sprechstunde beim Haus- oder Facharzt zumindest gelegentlich zu nutzen, vier Prozent häufig und zwölf Prozent des Öfteren. Jüngere Studienteilnehmer zeigten generell das größte Interesse. „Video-Konsultationen werden sich durchsetzen, weil die gesellschaftliche Entwicklung dahin geht. Die Medizin kann sich dieser Entwicklung nicht verschließen“, so Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer. Bertelsmann-Forscher sehen drei mögliche Bereiche: den Einsatz in unterversorgten ländlichen Gebieten, in Großstädten sowie bei der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Vor diesem Hintergrund wirkt Hermann Gröhes Strategie wenig zielführend. Einerseits fördert er mit seinem E-Health-Gesetz neue Technologien, auch Konsultationen per Videokonferenz. Andererseits rudert der Bundesgesundheitsminister mit seiner restriktiven Verschreibungspraxis einen gewaltigen Schritt zurück. Online-Praxen jenseits der deutschen Grenzen wird er kaum stoppen.