Am 7. November 2019 wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Für Ärzte wird sich einiges ändern. Die wichtigsten Punkte.
Der Bundestag hat kürzlich für die Pläne zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gestimmt. Unter anderem wurden im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) folgende Erneuerungen vereinbart:
Die Patienakte wird nicht im DVG geregelt, sondern in einem eigenen Datenschutzgesetz. An der Einführung zum 1. Januar 2021 ändert sich aber nichts, heißt es zumindest auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
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