Ab dieser Woche gelten neue Regelungen für Apotheken vor Ort. Laut aktueller Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind ab sofort Botendienste auf Kundenwunsch zulässig. Dabei ist eine ausreichende Beratung zum ausgelieferten Arzneimittel sicherzustellen.
Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler dürfen zudem in Zukunft verschriebene Medikamente durch wirkungsgleiche Arzneimittel ersetzen lassen.
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