Notfallsanitäter gehen ein Risiko ein, wenn sie in Notfallsituationen invasive Maßnahmen durchführen. Dieses Risiko ist nicht medizinisch, sondern rechtlicher Natur. Ein Gesetz soll nun Klarheit schaffen. Das gefällt nicht allen.
Am vergangen Freitag beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Der Entwurf sieht vor, dass es den Einsatzkräften zukünftig erlaubt wird, invasive Maßnahmen zur Lebensrettung von Schwerverletzen anzuwenden, auch wenn kein Arzt anwesend ist.
Die Durchführung solcher invasiven Maßnahmen ist bisher aufgrund des Heilkundevorbehalts nur Ärzten erlaubt. Führen Notfallsanitäter die Maßnahmen durch, riskieren sie, sich strafbar zu machen. Andererseits lernen die Einsatzkräften im Rahmen ihrer Ausbildung das Handeln in entsprechenden Notsituationen und sind unter strafrechtlichen Gesichtspunkten auch dazu verpflichtet diese anzuwenden. Deshalb möchte der Bundesrat mit seiner Initiative Rechtssicherheit schaffen. Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag weitergeleitet, der darüber entscheidet, ob er den Vorschlag aufgreifen will.
Indes spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) gegen die eigenständige Durchführung invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Sie reichte in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGHC), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministerium ein.
In der Stellungnahme wird eine klare Regelung des Tätigkeitsspektrums der Notfallsanitäter ebenfalls begrüßt. Es wird allerdings befürchtet, dass es zu Problemen in Bezug auf die Übernahme juristischer Konsequenzen kommen könnte, sollte ein Notfallsanitäter invasive Maßnahmen durchführen, bei der ein Patient zu Schaden kommt. Vielmehr könne man vom Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge erwarten, dass ausreichende Strukturen für die Notfallversorgung durch Notärzte, Notdienst tuende Ärzte und Notaufnahmen geschaffen werden.
Quellen: © Bundesrat / Beschluss vom 11.10.2019 // DGOU /Bild: © Inklima Babangida /Unsplash