Mitarbeiter, die sich weiterbilden möchten, können in Deutschland Bildungsurlaub beantragen. Wie das geht und was Ärzte und MFA sonst noch rund um den Bildungsurlaub wissen sollten, beantworten wir hier.
Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt) ist eine besondere Form des Urlaubs. Während der normale Urlaub der Erholung dient, können Arbeitnehmer sich im Bildungsurlaub für die berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Im Zuge des lebenslangen Lernens gibt es besondere Förderungen für solche Weiterbildungen.
Die Regeln, was als Bildungsurlaub anerkannt und gefördert wird, sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt etwa kann nur für berufliche Weiterbildung Bildungsurlaub beantragt werden. In Brandenburg hingegen gibt es die Freistellung nicht nur für die politische und berufliche, sondern auch für die kulturelle Weiterbildung. Während in Nordrhein-Westfalen erst in Betrieben ab zehn Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, haben alle Beschäftigten in Berlin unabhängig vom Lebensalter einen Anspruch. In Bayern und Sachsen gibt es gar kein Bildungsurlaubsgesetz.
Links zu den einzelnen Landesgesetzen und weiterführende Informationen finden Sie in unserer Praxisinfo „Bildungsurlaub“.
Zunächst muss der Arbeitnehmer ein Seminar finden, für das die Anerkennung als Bildungsveranstaltung vorliegt. Der Arbeitnehmer muss nun innerhalb einer bestimmten Frist den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. In den meisten Bundesländern sind das sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs.
Der Arbeitgeber darf den Bildungsurlaub nur dann ablehnen, wenn dringende oder zwingende betriebliche Belange entgegenstehen. Der Arbeitnehmer trägt die Kosten des Bildungsurlaubes selbst, er wird aber vom Arbeitgeber weiterhin so entlohnt, als ob er an seinem Arbeitsplatz tätig wäre.
Seit 2008 fördert die Bundesregierung die Weiterbildung durch sogenannte Bildungsprämien. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten. Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.
Spargutschein
Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden:
Nicht gefördert werden:
Mehr zu Prämien und zu förderungswürdigen Maßnahmen in Ihrem Bundesland erfahren Sie in einer der bundesweiten Beratungsstellen im „Netzwerk der Bildungsprämie“. Auf www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800 / 2623 000 finden Sie die nächstgelegene Beratungsstelle.
Tipp: Wenden Sie sich in jedem Fall auch an unsere Rechtsberatung. Lieber einmal zu viel nachgefragt, als sich später zu ärgern. Unsere kostenlose Beratung für Mitglieder spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven.
Einen noch detaillierteren Einblick bekommen Sie in unserer Praxisinfo „Bildungsurlaub“ und in unseren ergänzenden Praxisinfos „Fortbildungskosten und Rückzahlung“ sowie „Urlaubsplanung“. Als Mitglied im NAV-Virchow-Bund können Sie diese und über 40 andere Praxisinfos ganz einfach im Mitgliederbereich kostenlos als PDF downloaden.
Hier geht’s zur kostenlosen Leseprobe.
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