„Einem Kind wurden beim Gipsaufschneiden mit einer Gipssäge mit Absaugvorrichtung zwei Schnittwunden zugefügt (Haut angeritzt mit leichter Blutung). Besteht durch die Gipssäge die Gefahr der Übertragung von Viren wie Hepatitis B/C oder HIV bzw. von Bakterien (z. B. MRSA)? Sollte bei der Verwendung von Gipssägen eine Hygieneprotokoll beachtet werden? “
– Frage in der Community
Sofern sich Blutreste eines zuvor beim Gipsaufschneiden mit einer Gipssäge Verletzten beim erneuten Einsatz an der Gipssäge befinden, ist eine Übertragung in Abhängigkeit von der Persistenz der Erreger und dem Abstand zur nächsten Benutzung möglich. Die Überlebensfähigkeit beträgt auf trockenen unbelebten Oberflächen z.B. für MRSA 7 d – 7 Monate, für HBV, HIV und für Papillomviren > 7 d. Selbst wenn sich die Persistenz in Blutresten befindlicher Erreger unterscheiden sollte, ist bei Blutkontamination in jedem Fall von einer Infektionsgefährdung auszugehen. Aus diesem Grund ist eine Reinigung mit nachfolgender Desinfektion der Säge für erforderlich anzusehen.
– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)
Auf den Abschlusskolloquien und in der meduplus Community, die in jedem meduplus Kurs enthalten ist, werden viele Fragen gestellt. Die interessantesten veröffentlichen wir hier.
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